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Bayern

Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR

LandBayernZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bayern
Bundesland
Bayern
Instrument
Zuschuss
Branchen
Öffentlicher Sektor
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfa.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als Kommune strategische oder investive Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Durchführung strategischer und investiver Vorhaben zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden (Kommunales Energiemanagement – KEM),

Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten,

Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,

Einrichtung einer interkommunalen Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),

Erstellung von Mobilitätskonzepten,

weitere Konzepte mit Klimaschutzbezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,

Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,

weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen,

Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen (Partner der Bayerischen Klima-Allianz),

Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Klimaanpassungskonzepten durch externe Dienstleister, die möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigen,

Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Konzept zur Klimaanpassung ergeben.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben

zwischen bis zu 50 Prozent und bis zu 70 Prozent, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

jedoch maximal zwischen 5.000 EUR und 500.000 EUR.

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern, bei Vorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen auch die Partner der Bayerischen Klima-Allianz.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Andere Energieförderprogramme des Freistaates Bayern dürfen für Ihr Vorhaben nicht infrage kommen.
  • Sie müssen
  • die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichern,
  • die Zweckbindungsfrist von normalerweise 5 Jahren für beschaffte Anlagegüter einhalten,
  • fachtechnische Bescheinigungen vorlegen, die von einem Sachverständigenbüro erstellt und eine ausführliche Darstellung der erwirkten Effekte (Treibhausgasminderung, Beitrag zur Klimaanpassung) enthalten.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinien zum Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Bayerischen Klimaschutzprogramm (Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR 2023)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

vom 2. Dezember 2022, Az. K26e-U8729-2022/108-25

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und damit auch der Klimaschutz (einschließlich der Klimaanpassung) ist eine Aufgabe von Verfassungsrang, die vor allem auch dem Staat obliegt (vergleiche Art. 20a des Grundgesetzes und Art. 141 Abs. 1 der Verfassung). Der Freistaat Bayern unterstützt daher ausgewählte Vorhaben, die zur Erfüllung dieser Aufgabe beitragen. Er gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.