Bayern
Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR
LandBayernZuschuss
Bayerische Kommunen und Kommunalunternehmen bekommen einen Zuschuss für Konzepte und Investitionen zu Klimaschutz und Klimaanpassung; Unternehmen allgemein sind nicht antragsberechtigt.
Was gefördert wird
- Kommunales Energiemanagement in öffentlichen Gebäuden
- Klimaschutz-, Mobilitäts- und Klimaanpassungskonzepte
- Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug
- interkommunale Koordinierungsstelle (Klimaschutzlotse)
- Sanierung von Straßen-, Außen- und Innenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen
- investive Vorhaben aus einem Klimaanpassungskonzept und weitere Maßnahmen zur Treibhausgasminderung
Häufige Fragen
Es greift nur, wenn andere Energieförderprogramme des Freistaats für das Vorhaben nicht infrage kommen.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- welche Quote und welcher Höchstbetrag für welches Vorhaben gilt
- bis wann Anträge möglich sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.