Bayern
Förderung kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort (Kommunalförderrichtlinie – KoFöR)
LandBayernZuschuss
Ländliche Gemeinden in Bayern bekommen einen Zuschuss für Projekte, die die ambulante ärztliche Versorgung vor Ort sichern; antragsberechtigt sind nur Kommunen und ihre Einrichtungen.
Was gefördert wird
- Aufbau von Gesundheitszentren, Primärversorgungszentren und Teampraxen
- Gründung kommunaler Eigeneinrichtungen oder medizinischer Versorgungszentren
- Ansiedlungsberatung und Hilfe bei der Suche nach Praxisräumen
- Patientenfahrdienste und andere Mobilitätsangebote
- Imagekampagnen und Marketing zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten
Häufige Fragen
Ja. Für Beratungsangebote und Kampagnen liegt sie bei 10.000 Euro, für alle anderen Maßnahmen bei 25.000 Euro.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.