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Bayern

Förderung kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort (Kommunalförderrichtlinie – KoFöR)

LandBayernZuschuss

Ländliche Gemeinden in Bayern bekommen einen Zuschuss für Projekte, die die ambulante ärztliche Versorgung vor Ort sichern; antragsberechtigt sind nur Kommunen und ihre Einrichtungen.

Was gefördert wird

  • Aufbau von Gesundheitszentren, Primärversorgungszentren und Teampraxen
  • Gründung kommunaler Eigeneinrichtungen oder medizinischer Versorgungszentren
  • Ansiedlungsberatung und Hilfe bei der Suche nach Praxisräumen
  • Patientenfahrdienste und andere Mobilitätsangebote
  • Imagekampagnen und Marketing zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten
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Häufige Fragen

Ja. Für Beratungsangebote und Kampagnen liegt sie bei 10.000 Euro, für alle anderen Maßnahmen bei 25.000 Euro.

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Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.