Mittelständisches Messeprogramm
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- Förderdatenbank des Bundes
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- www.lfa.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) an einer Messe, Ausstellung und vergleichbaren Veranstaltung im Ausland teilnehmen möchten, um neue Absatzmärkte zu erschließen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die auf internationalen Absatzmärkten expandieren wollen.
Sie erhalten die Förderung für die Beteiligung an Messen, Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen im Ausland.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem öffentlichen Interesse und der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens unter Berücksichtigung von Kosten und zu erwartendem Nutzen der Messebeteiligung.
Wenn Sie sich für eine Messebeteiligung interessieren, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Organisation beziehungsweise an die beauftragte Durchführungsgesellschaft.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Standort in Bayern, die nach Marktstellung, Umsatz, Kapitalausstattung und Beschäftigtenzahl dem mittelständischen Bereich zuzurechnen sind. Dies gilt auch für die freien Berufe, soweit für diese eine Messebeteiligung sachlich in Frage kommt.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Der Freistaat fördert insbesondere Gemeinschaftsaktionen mittelständischer Ausstellergruppen (in Form offizieller Landesbeteiligungen).
- Voraussetzung für die Förderung ist die Aufnahme in das Messebeteiligungsprogramm, das die zur Förderung vorgesehenen Messebeteiligungen aufweist.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Richtlinien zur Förderung von Gemeinschaftsbeteiligungen kleiner und mittlerer bayerischer Unternehmen an Messen und Ausstellungen (Mittelständisches Messeprogramm)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr
vom 3. April 1981 Nr. 4916 – IV/1 – 5126
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr fördert auf der Grundlage des Mittelstandsförderungsgesetzes nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) vom 14. August 1973 (WVMBl S. 159) die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen an Messen, Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen (Messebeteiligung).
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbare …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bayern/mittelstaendisches-messeprogramm.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.lfa.desecondary · Fördergeber-Portal: LfA Förderbank Bayern