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Bayern

Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Prüfungsgebühren für …

LandBayernZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bayern
Bundesland
Bayern
Instrument
Zuschuss
Antragsstatus
Letzter belegter Stichtag 15.10.2023; Fortführung des Programms nicht geprüft (geprüft 19.08.2026)
Branchen
Gesundheit & Pflege
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfa.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als privater beruflicher Schulträger auf die unmittelbare Erhebung von Schulgeld für Schülerinnen und Schüler in einigen Ausbildungsgängen der pflegerischen/sozialpflegerischen Berufe und der Gesundheitsberufe freiwillig verzichten oder Sie als junge Berufstätige/junger Berufstätiger und vergleichbar Qualifizierte/vergleichbar Qualifizierter Ihre berufliche Ausbildung (Weiterbildung) an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern erfolgreich abgeschlossen haben oder Sie sich zur Pflegepädagogin und zum Pflegepädagogen nachqualifizieren beziehungsweise ausbilden lassen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als privaten beruflichen Schulträger bei der Herstellung der Schulgeldfreiheit für Schülerinnen und Schüler in einigen Ausbildungsgängen der pflegerischen sozialpflegerischen Berufe und der Gesundheitsberufe (unter anderem Physiotherapie, Ergotherapie oder medizinisch-technischen Assistenzberufe) durch Gewährung eines Pflege- beziehungsweise Gesundheitsbonus.

Darüber hinaus erhalten Sie als junge Berufstätige/junger Berufstätiger und vergleichbar Qualifizierte/vergleichbar Qualifizierter für Ihren erfolgreichen Berufsabschluss an einer Fachschule oder Fachakademie in Bayern (Weiterbildungsabschluss) einen Meisterbonus beziehungsweise einen Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus). Außerdem erstattet der Freistaat Bayern Dolmetscherinnen und Dolmetschern für Deutsche Gebärdensprache die mit der Prüfung verbundenen Gebühren, sofern diese erfolgreich bestanden wurde.

Der Freistaat Bayern zeichnet Sie als Absolventin und Absolvent von gewerblichen und kaufmännischen Fachschulen und Fachakademien für besondere Leistungen mit dem „Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung“ aus.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Pflegefachperson mit einer Prämie, wenn Sie sich nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) zu einer Lehrkraft an einer Berufsfachschule für Pflege nachqualifizieren beziehungsweise ausbilden lassen und hierzu eine pflegepädagogische Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau absolvieren beziehungsweise aufnehmen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens.

Bitte beachten Sie zum Antragsverfahren:Pflegebonus: Richten Sie bitte Ihren Antrag an die zuständige Regierung.

Gesundheitsbonus: Richten Sie bitte Ihren Antrag an die Regierung von Mittelfranken.

Meisterbonus beziehungsweise Bonus für gleichgestellte Abschlüsse: Die Fachschulen und Fachakademien und das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ermitteln die Begünstigten.

Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache: Das Bayerische Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung (GIB – Gesellschaft:Inklusion:Bildung) übermittelt eine Auflistung der Begünstigten an das Bayerische Landesamt für Schule.

Meisterpreis: Die Preisträgerinnen und Preisträger werden von den Schulen ermittelt und festgestellt.

Prämie für Pflegepädagogik: Die Hochschulen, an denen der entsprechende Studiengang im Jahr 2023 absolviert beziehungsweise begonnen wird, ermitteln die Begünstigten und übermitteln eine Auflistung der Begünstigten an das Bayerische Landesamt für Schule.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Fristen**

Prämie für Pflegepädagogik: Die Hochschulen mussten bis zum 15.10.2023 eine Auflistung der Begünstigten an das Bayerische Landesamt für Schule übermitteln.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Pflege- und Gesundheitsbonus, Meisterbonus und Bonus für gleichgestellte Abschlüsse (Bonus), Erstattung der Prüfungsgebühren für Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache, Meisterpreis, sowie Prämie für Pflegepädagogik

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 12. Juni 2019, Az. VI.7-BH9001.7/41/9

[zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 13. Juli 2023, Az. VI.7-BH9001.7/41/50]

1. Pflegebonus

1.1 Zweck

Die Träger

privater Berufsfachschulen für Altenpflege, Altenpflegehilfe, Kinderpflege bzw. Sozialpflege,

privater Fachakademien für Heilpädagogik bzw. Sozialpädagogik

und

privater Fachschulen für Heilerziehungspflege bzw. Heilerziehungspflegehilfe

habe …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0618PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.