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Bayern

Förderung im Rahmen des Sonderprogramms „Transformation@Bayern“ (T@B)

LandBayernZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bayern
Bundesland
Bayern
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfa.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ein Transformations- oder Digitalisierungsvorhaben umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung innovativer und digitaler Technologien in Ihrem Betrieb.

Sie bekommen die Förderung für Investitionen in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als

kleines Unternehmen im C-Gebiet der GRW bis zu 45 Prozent, in den anderen Fördergebieten bis zu 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten,

mittleres Unternehmen im C-Gebiet der GRW bis zu 35 Prozent, in den anderen Fördergebieten bis zu 10 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten.

Nur in Ausnahmefällen und nur in C-Gebieten können Sie auch als größeres Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bekommen.

Ihr Investitionsvolumen muss mindestens 200.000 EUR betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Regierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie – insbesondere Kfz -Zulieferer –, des Handwerks und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäß KMU -Definition der EU .

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss die Grundvoraussetzungen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfüllen und zusätzliche Bedingungen erfüllen.
  • Sie müssen Ihr Vorhaben in der geltenden Fördergebietskulisse ausführen.
  • Ihr Transformationsvorhaben muss
  • der Entwicklung beziehungsweise Fertigung und/oder Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen dienen oder
  • auf den Kauf und Implementierung innovativer Fertigungstechnologien für das eigene Unternehmen ausgerichtet sein. Dabei muss es sich um Technologien handeln, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben.
  • Wenn Sie ein Digitalisierungsvorhaben planen, müssen Sie je nach Art des Produkts, des Produktionsverfahrens oder der Strategie/Organisation spezifische Voraussetzungen umsetzen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Rechtsgrundlage

Informationsblatt „Transformation@Bayern“ (T@B)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Weblink zum Informationsblatt

Richtlinien zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft

vom: 18.04.2024

Bayerisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Az. 52-3541/203/10

BayMBl. 2024 Nr. 213 vom 08.05.2024

Weblink zu den Richtlinien

Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

gültig ab: 01.01.2024

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Weblink zum Koordinierungsrahmen der GRW …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.