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Bayern

Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine …

LandBayern

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bayern
Bundesland
Bayern
Instrument
k. A.
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfa.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie an Ihrer Hochschule in Bayern eine Erfindung validieren oder mit einem innovativen Produkt eine Existenzgründung planen, können Sie vom Freistaat Zuschüsse erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als bayerische staatliche Hochschule bei der Validierung erfolgversprechender Forschungsergebnisse und Erfindungen (Validierungsprogramm) und bei Existenzgründungen aus Ihrer Hochschule (FLÜGGE).

Sie bekommen die Förderung

im Programm FLÜGGE: vor und zu Beginn der Existenzgründung, vor allem zur Entwicklung marktfähiger innovativer Produkte und Geschäftsmodelle bis zur Gründungsreife.

im Validierungsprogramm: für die Erforschung und Entwicklung technologisch neuer oder deutlich besserer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen, um sie anschließend in die industrielle Forschung zu überführen.

Sie erhalten einen Zuschuss oder ein Stipendium

im Programm FLÜGGE von pauschal EUR 2.500 pro Monat plus EUR 150,00 je unterhaltspflichtigem Kind,

im Validierungsprogramm von maximal EUR 300.000 je Vorhaben für die Dauer von bis zu 18 Monaten.

Ihren Antrag reichen Sie bitte im Rahmen besonderer Förderaufrufe beim Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen genküpft:

  • Ihr Vorhaben muss
  • über den Stand der Technik hinausgehen oder im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sein,
  • deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen und
  • ausreichende Erfolgsaussichten haben (positive Fortsetzungsprognose).
  • FLÜGGE-Programm:
  • Als Gründungswilliger oder Gründungswillige müssen Sie der Hochschule angehören, die den Antrag stellt. Sie dürfen dort mit einem Zeitanteil von bis zu 50 Prozent beschäftigt sein.
  • Ihre Hochschule muss einen Mentor oder eine Mentorin benennen und Ihnen kostenfrei die notwendigen Ressourcen (Labore, Werkstätten, Räume, Rechenzentren und weitere Infrastruktur) zur Verfügung stellen.
  • Mindestens ein Gründungswilliger oder eine Gründungswillige muss die Nutzungs-/Schutzrechte (mit) innehaben.
  • Validierungsprogramm:
  • Ihr Vorhaben muss als nichtwirtschaftliche Tätigkeit einzustufen sein.
  • Sie müssen die schutzrechtliche Sicherung Ihrer Erfindung oder Forschungsergebnisse (zum Beispiel Patente) abgeklärt haben.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Programm zur Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsprogramm) sowie zur Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

vom 15. Mai 2019 Az.: 41-6560/17

[geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für

Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

vom 6. Juli 2022, Az. 41-6560/17]

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt auf Basis dieser Regelung im Teilbereich seiner Ressortzuständigkeit an bayerischen staatlichen Hochschulen die Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsprogramm) sowie den leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) im Bere …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.