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Bayern

Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine …

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Staatliche Hochschulen in Bayern erhalten Geld, um Forschungsergebnisse zu validieren (Validierungsprogramm) und Gründungswillige auf dem Weg zur Gründung zu fördern (FLÜGGE); Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.

Was gefördert wird

  • FLÜGGE, Zuschuss oder Stipendium vor und zu Beginn einer Gründung bis zur Gründungsreife
  • Validierung, Erforschung und Entwicklung neuer oder deutlich besserer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis zur Überführung in die industrielle Forschung
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Nein, den Antrag stellt Ihre Hochschule. Sie müssen ihr angehören und dürfen dort mit bis zu 50 Prozent beschäftigt sein.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • Termine der Förderaufrufe
  • Laufzeit der FLÜGGE-Förderung

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.