Bayern
Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine …
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Staatliche Hochschulen in Bayern erhalten Geld, um Forschungsergebnisse zu validieren (Validierungsprogramm) und Gründungswillige auf dem Weg zur Gründung zu fördern (FLÜGGE); Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Was gefördert wird
- FLÜGGE, Zuschuss oder Stipendium vor und zu Beginn einer Gründung bis zur Gründungsreife
- Validierung, Erforschung und Entwicklung neuer oder deutlich besserer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis zur Überführung in die industrielle Forschung
Häufige Fragen
Nein, den Antrag stellt Ihre Hochschule. Sie müssen ihr angehören und dürfen dort mit bis zu 50 Prozent beschäftigt sein.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Termine der Förderaufrufe
- Laufzeit der FLÜGGE-Förderung
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.