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Bayern

Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Digitalisierung

LandBayernZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bayern
Bundesland
Bayern
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfa.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als Unternehmen in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Digitalisierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen im Bereich der Digitalisierung.

Sie bekommen die Förderung für ein industriegeführtes vorwettbewerbliches Verbundprojekt zu den Schwerpunkten

Informations- und Kommunikationstechnik und

elektronische Systeme.

Auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik sind vor allem folgende Themen förderfähig:Hardware- und Softwareengineering,

Daten- beziehungsweise Wissensmanagement,

Mensch-Maschine-Kommunikation,

Echtzeitsysteme und eingebettete Systeme,

Datennetze für intelligente Infrastrukturen (zum Beispiel Energie, Mobilität und andere),

Automatisierung und intelligente Produktion,

Kommunikationsnetze,

technische Informationstechnologie-Dienstleistungen,

Informationstechnologie-Sicherheit,

Quantentechnologie.

Auf dem Gebiet der elektronischen Systeme sind vor allem folgende Themen förderfähig:Entwurf komplexer elektronischer und informationstechnologischer Systeme,

Systemintegration,

Fertigungstechnologien für elektronische Systeme,

Nano-, Mikro-, Opto- und Leistungselektronik,

Mikrosysteme,

Sensorik, Aktorik,

Mechatronische Systeme,

Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,

Entwicklung von elektronischen Geräten und Baugruppen,

Quantentechnologie.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und bei experimenteller Entwicklung maximal 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.

Als Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie gleichgestellte Organisationseinheit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten.

Thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien werden im Rahmen von besonderen Förderaufrufen festgelegt.

Projektvorschläge richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger. Dabei wird empfohlen, dass Sie frühzeitig mit dem Förderlotsen Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH oder mit dem fachlich zuständigen Projektträger, der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Kontakt ausfnehmen.

Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren (ELAN).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Bayern,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern sowie
  • sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die über die fachliche Qualifikation und Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen. Als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) gemäß der Definition der Europäischen Union werden Sie bevorzugt gefördert.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP).
  • Ihr Verbundvorhaben ist als mehrjähriges Projekt mit mehreren Partnern angelegt, das möglichst weite Teile einer Wertschöpfungs- und/oder Technologiekette abdeckt.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Förderlinie „Digitalisierung“ zur Richtlinie des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“

[Anlage 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 15. Mai 2019;

geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 29. Dezember 2020]

Der Freistaat Bayern fördert nach Maßgabe

dieser Förderlinie,

der Rahmenrichtlinie zum „Bayerischen Verbundforschungsprogramm (BayVFP)“,

der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AV …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.