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Bayern

Förderung im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramm (BayVFP) – Förderlinie Lifescience

LandBayernZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Bayern
Bundesland
Bayern
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.lfa.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als Unternehmen ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich derLife Sciences in Zusammenarbeit mit anderen Partnern aus der Wirtschaft und Wissenschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und von mit Unternehmen kooperierenden Forschungseinrichtungen im Bereich derLife Sciences.

Sie bekommen die Förderung für ein industriegeführtes vorwettbewerbliches Verbundprojekt aus den Bereichen

Medizintechnik sowie

Bio- und Gentechnologie.

Im Bereich der Medizintechnik sind unter anderem folgende Themenbereiche förderfähig:medizinische Bildgebung und Bildverarbeitung,

Telemedizin und eHealth,

Methoden der Bioinformatik einschließlich der Biosignalanalyse und -synthese,

intelligente, biomedizinische Sensorik beziehungsweise Aktorik in Mikro- und Nanotechnik,

Laserapplikationen und optische Systeme für Diagnose und Therapie,

Methoden der Bioinformatik einschließlich der Biosignalanalyse und -synthese,

Medizintechnik für minimalinvasive Chirurgie und Interventionen,

medizintechnische Konstruktionen und Instrumente,

Biomaterialien, Tissue Engineering und Implantate sowie

Organ- und Orthopädie-Prothetik.

Im Bereich der Bio- und Gentechnologie sind unter anderem folgende Themenbereiche förderfähig:„weiße“ (industrielle) Biotechnologie,

„rote“ Biotechnologie (medizinische/pharmazeutische Biotechnologie),

„grüne“ (landwirtschaftliche) Biotechnologie,

die Erforschung und Entwicklung von Technologieplattformen sowie

Verfahren zur Sanierung von Altlasten und zur Abwasserbehandlung (Bioremediation).

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei industrieller Forschung maximal 50 Prozent und bei der experimentellen Entwicklung maximal 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für ein Verbundvorhaben kann Ihnen auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag von bis zu 15 Prozent gewährt werden, maximal jedoch nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.

Als Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie gleichgestellte Organisationseinheit können Sie unter bestimmten Voraussetzungen höhere Fördersätze erhalten.

Thematische Schwerpunkte und Fördergegenstände sowie Wertungskriterien werden im Rahmen von besonderen Förderaufrufen festgelegt.

Anträge richten Sie bitte zu den in den Förderaufrufen veröffentlichten Terminen an den jeweiligen Projektträger. Dabei wird empfohlen, dass Sie frühzeitig mit dem Förderlotsen Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH oder mit dem fachlich zuständigen Projektträger Kontakt aufnehmen.

Projektträger im Bereich „Medizintechnik“ ist der Projektträger Bayern, im Bereich „Bio- und Gentechnologie“ die Forschungszentrum Jülich GmbH.

Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragsverfahren (ELAN).

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Fristen**

Der nächste Förderaufruf ist im Herbst 2025 geplant.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinien zur Durchführung des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“

vom: 15.05.2019

zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 06.12.2023 (BayMBl. Nr. 640)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Az. 41-6660/33, BayMBl. Nr. 214

Weblink zur Förderrichtline

Förderlinie „Lifescience“ zur Richtlinie des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“

(Anlage 2)

Weblink zur Anlage 2 der Förderrichtlinie …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.