Bayern
Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)
LandBayernZuschuss
Bayerische Gebietskörperschaften und Kommunalunternehmen bekommen Zuschüsse für Hochwasserschutz, Gewässerpflege sowie Wasserversorgung und Abwasser in Härtefällen; Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Was gefördert wird
- Teil A, nichtstaatlicher Wasserbau, etwa Hochwasserschutz bebauter Gebiete und naturnahe Gewässerentwicklung
- Hochwasserschutz-, Rückhalte- und Sturzflut-Konzepte
- Teil B, Sanierung öffentlicher Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Härtefällen
- Teil C, Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie bei der öffentlichen Abwasserentsorgung
- Sonderprogramme wie „Berghütten“, „Kommunale Trinkbrunnen“ und „vierte Reinigungsstufe“
So läuft es ab
- 1Vorhaben beim örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt anmelden.
- 2Das Amt prüft die Anmeldung baufachlich vor.
- 3Die Regierungen stellen daraus Dringlichkeitslisten auf.
- 4Das Umweltministerium stellt auf dieser Grundlage die Förderprogramme auf.
- 5Antrag mit den Unterlagen beim Wasserwirtschaftsamt einreichen.
Häufige Fragen
Dass das Vorhaben wirtschaftlich und sparsam ist. Weitere Bedingungen stehen in den einzelnen Programmteilen.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- ob die Richtlinie über den 31. Dezember 2024 hinaus gilt
- Fördersätze je Programmteil
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.