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Bayern

Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)

LandBayernZuschuss

Bayerische Gebietskörperschaften und Kommunalunternehmen bekommen Zuschüsse für Hochwasserschutz, Gewässerpflege sowie Wasserversorgung und Abwasser in Härtefällen; Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.

Was gefördert wird

  • Teil A, nichtstaatlicher Wasserbau, etwa Hochwasserschutz bebauter Gebiete und naturnahe Gewässerentwicklung
  • Hochwasserschutz-, Rückhalte- und Sturzflut-Konzepte
  • Teil B, Sanierung öffentlicher Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Härtefällen
  • Teil C, Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie bei der öffentlichen Abwasserentsorgung
  • Sonderprogramme wie „Berghütten“, „Kommunale Trinkbrunnen“ und „vierte Reinigungsstufe“
Beleg: Volltext

So läuft es ab

  1. 1Vorhaben beim örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsamt anmelden.
  2. 2Das Amt prüft die Anmeldung baufachlich vor.
  3. 3Die Regierungen stellen daraus Dringlichkeitslisten auf.
  4. 4Das Umweltministerium stellt auf dieser Grundlage die Förderprogramme auf.
  5. 5Antrag mit den Unterlagen beim Wasserwirtschaftsamt einreichen.
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Häufige Fragen

Dass das Vorhaben wirtschaftlich und sparsam ist. Weitere Bedingungen stehen in den einzelnen Programmteilen.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • ob die Richtlinie über den 31. Dezember 2024 hinaus gilt
  • Fördersätze je Programmteil

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.