← Alle Förderprogramme
Berlin

Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen

LandBerlinBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Berlin
Bundesland
Berlin
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ibb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie in einem Berliner Unternehmen angestellt sind und planen, sich am Unternehmen zu beteiligen, kann das Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie übernehmen. Volltext Das Land Berlin übernimmt Garantien für Beteiligungen von Arbeitnehmenden an Berliner Unternehmen. Das Land sichert die Beteiligung mit einer Garantie für den Fall ab, dass das Unternehmen insolvent wird und die Beteiligung nicht zurückzahlen kann. Die Garantie wird in Höhe von 80 Prozent der eingezahlten Beteiligungssumme gegeben. Der Höchstbetrag der Garantie beträgt maximal EUR 1 Million pro Unternehmen. Die Garantie erstreckt sich auf Beteiligungserträge bis zur Höhe von 12 Prozent der Beteiligungssumme im Durchschnitt der vereinbarten Beteiligungsdauer. Der berücksichtigungsfähige Gesamtausfall an Beteiligungserträgen für die Laufzeit der Beteiligung ist auf 12 Prozent der Beteiligungssumme begrenzt. Die Laufzeit der Garantie beträgt maximal 10 Jahre. Ihren Antrag richten Sie bitte an die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH.

Förderart:

Garantie

Förderbereich:

Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet:

Berlin

Förderberechtigte:

Unternehmen

Ansprechpunkt:

BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH

Franklinstraße 6

10587 Berlin

Tel: +49 30 311004-0

Fax: +49 30 311004-55

info@buergschaftsbank-berlin.de

BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Unternehmen, an dem die Beteiligung erfolgt.

Sie müssen sich als Arbeitnehmerin und als Arbeitnehmer an dem Unternehmen beteiligen, bei dem Sie selbst beschäftigt sind.

Ihr Unternehmen muss seinen Sitz und eine Betriebsstätte im Land Berlin haben.

Ihr Unternehmen darf in der Regel nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und der Jahresumsatz darf höchstens EUR 50 Millionen betragen.

Ihr Unternehmen darf sich zu höchstens 25 Prozent im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die den vorgenannten Kriterien nicht entsprechen.

Die zu garantierende Arbeitnehmerbeteiligung darf noch nicht bestehen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Richtlinien für die Übernahme von Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen im Land Berlin Senatsverwaltung für Finanzen – Referat VII C – 31.12.1994 1. Förderungszweck und Rechtsgrundlage (1) Das Land Berlin kann auf der Grundlage des Landesbürgschaftsgesetzes Garantien für Beteiligungen von Arbeitnehmern (Kapitalgeber) an Berliner Unternehmen (Beteiligungsnehmer) übernehmen, um dadurch vorrangig die Identifikation von Mitarbeitern mit ihrem arbeitgebenden Unternehmen zu erhöhen und deren Bereitschaft zu fördern, dem Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. (2) Ein Anspruch auf Übernahme von Garantien durch das Land Berlin besteht nicht. (3) Die Übernahme von Garantien durch das Land Berlin erfolgt erst nach vorhergehender Prüfung des einzelnen Arbeitnehmerbeteiligungsvorhab …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0924PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
In neuem Tab öffnen ↗
Fremder Inhalt — keine Aussage des Portals · bleibt die Fläche leer, Quelle im neuen Tab öffnen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.