Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg BBB-Express
LandBerlinBürgschaft
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- Instrument
- Bürgschaft
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ibb.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie als Unternehmen Investitionen planen und eine schnelle Absicherung Ihrer Finanzierung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft erhalten.
Das Land Berlin unterstützt Sie bei der Umsetzung von Unternehmensfinanzierungen durch kurzfristig genehmigte Bürgschaften.
Die Förderung erhalten Sie für
Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen,
Aufwendungen für Betriebsmittel und Avale sowie
Anpassung von Warenbeständen.
Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 70 Prozent des Kreditbetrages von maximal EUR 250.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind Unternehmen im Land Berlin.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Sie sind mit Ihrem Unternehmen seit mindestens 3 Jahren geschäftlich tätig.
- Sie haben einen Jahresabschluss über ein volles Geschäftsjahr, der nicht älter als 18 Monate ist.
- Ihr Unternehmen besitzt positives Eigenkapital und kann einen Gewinn ausweisen.
- Sie können eine einwandfreie Kontoführung vorweisen und haben keine Negativmerkmale.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Sanierungen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB)
Einheitliche ABB der deutschen Bürgschaftsbanken
(Stand 1. Juli 2017)
I. ALLGEMEINE REGELUNGEN
1. Zweckbestimmung
(1)
a) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer”; Kreditnehmereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden oder „Antragsteller” genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB).
b) Ausgeschlossen ist die Verbürgung von Krediten für Unternehmen zur …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/bbb-express.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ibb.desecondary · Fördergeber-Portal: IBB