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Berlin

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

LandBerlinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Berlin
Bundesland
Berlin
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ibb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie als Unternehmen in die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Berlin fördert Ihre Investitionen der gewerblichen Wirtschaft mit besonderem Struktureffekt.

Sie bekommen die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) für

die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten,

die Diversifizierung der Produktion in neue zusätzliche Produkte,

eine grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses sowie

der Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.

Sind Sie ein Großunternehmen, bekommen Sie die Förderung für folgende Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit:Errichtungsinvestitionen,

Investitionen zur Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte,

der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre,

Investitionen zur Diversifizierung einer bestehenden Betriebsstätte durch Hinzunahme neuer Produkte oder Prozessinnovationen sowie

Investitionen in den Umweltschutz, die über nationale und EU-Normen hinausgehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern.

Die Förderung des Landes Berlin konzentriert sich vorrangig auf Investitionsvorhaben von KMU sowie auf die Bereiche Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, Verkehr/ Mobilität und Logistik, Optische Technologien, IKT/Medien und Kreativwirtschaft.

Die Förderung bekommen Sie in der Regel als Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten. Wenn Sie mindestens 5 Dauerarbeitsplätze schaffen, können Sie die Zuschüsse auch lohnkostenbezogen erhalten.

Sie erhalten die Investitionsbeihilfen maximal in Höhe der nachstehenden Bruttofördersätze, wobei andere Investitionsbeihilfen anzurechnen sind.

C-Fördergebiet

kleine Unternehmen: 30 Prozent,

mittlere Unternehmen: 20 Prozent,

große Unternehmen: 10 Prozent.

D-Fördergebiet

Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20 Prozent,

Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10 Prozent,

Für Ihr Investitionsvorhaben in einem Großunternehmen in C- und D-Gebieten erhalten Sie maximal EUR 200.000 Gesamtbetrag innerhalb von 3 Steuerjahren.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Investitionsvorhabens unter Verwendung der Antragsformulare bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen einen von der Maßnahme ausgehenden besonderen Struktureffekt für die Berliner Wirtschaft und das Arbeitsplatzangebot in Berlin nachweisen.
  • Sie setzen Ihre Erzeugnisse überwiegend überregional ab.
  • Ihre Investitionsvorhaben sind nur förderfähig, wenn
  • die Zahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte um mindestens 10 Prozent erhöht wird oder
  • der Investitionsbetrag, bezogen auf 1 Jahr, die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen – ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen – um mindestens 50 Prozent übersteigt.
  • Ihr Investitionsvorhaben muss ein Volumen von mindestens EUR 10.000 haben.
  • Ihre Beschäftigten in den Berliner Betriebstätten müssen ein Stundenentgelt nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz erhalten. Ausgenommen hiervon sind geschäftsführende Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Vorstandsmitglieder, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende.
  • Wenn Sie in Ihren Berliner Betriebsstätten mehr als 30 Prozent Leiharbeitskräfte beschäftigen, erhalten Sie keine Förderung. Wenn Sie mehr als 20 Prozent Leiharbeitskräfte beschäftigen, kann Ihr Investitionsvorhaben mit maximal der Hälfte des jeweils möglichen Förderhöchstsatzes gefördert werden.
  • Beim Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte darf der Investor in keiner Beziehung zum Verkäufer stehen. Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümerinnen und Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt diese Voraussetzung.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Kriterien für die Förderung von Investitionszuschüssen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft – im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2020

Bekanntmachung vom 29. März 2019

WiEnBe IV D

1

Im Land Berlin können Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie großer Unternehmen (GU) der gewerblichen Wirtschaft mit Zuschüssen nach Maßgabe des geltenden Haushalts-und Verwaltungsverfahrensrechts sowie folgender Rechtsgrundlagen in der jeweils geltenden Fassung gefördert werden:

Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) (Beschluss des Koordinierungsausschusses der GRW vom 4. August 2016) (BAnz AT 17. August 2016 B1) in der jeweils …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.