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Berlin

Meistergründungsprämie

LandBerlinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Berlin
Bundesland
Berlin
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ibb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Meisterin oder Meister im Handwerk sind und die Gründung eines Unternehmens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie des Landes Berlin erhalten.

Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister bei der erstmaligen Existenzgründung, der Übernahme eines Betriebes oder der tätigen Beteiligung an einem Handwerksunternehmen in Berlin.

Die Förderung ist zweistufig und gliedert sich in eine

Basisförderung bei Existenzgründung,

Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung, wenn Sie zusätzliche Arbeits-/Ausbildungsplätze schaffen.

Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss.

Die Höhe der Basisförderung bei Existenzgründung beträgt EUR 10.000. Gründet eine Frau und handelt es sich um einen frauenatypischen Beruf, beträgt die Förderung EUR 15.000.

Die Höhe der Arbeitsplatzförderung beträgt EUR 6.000.

Die Höhe der Ausbildungsplatzförderung beträgt EUR 7.500. Wird eine Frau ausgebildet und handelt es sich um einen frauenatypischen Beruf, beträgt die Förderung EUR 10.000.

Als frauenatypischer Handwerksberuf gilt ein Ausbildungsberuf, in dem die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse mit weiblichen Jugendlichen in Berlin zum Stichtag 31.12. des Vor-Vorjahres weniger als 20 Prozent beträgt.

Ihren Antrag richten Sie an die Handwerkskammer Berlin.

Den Antrag auf Basisförderung reichen Sie vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und nach Beratung durch die Handwerkskammer Berlin ein.

Den Antrag auf Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung reichen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der ersten 3 Jahre Ihrer Selbstständigkeit ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind:

  • Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich innerhalb von 4 Jahren nach Ablegung der deutschen Meisterprüfung in dem von ihnen ausgeübten Handwerk zum ersten Mal selbstständig machen,
  • Personen, die sich mit einer Ausnahmebewilligung gemäß Handwerksordnung selbstständig machen und innerhalb der gesetzten Fristen den Nachweis der bestandenen Meisterprüfung erbringen. Falls Sie eine Beteiligung planen, muss Ihre tätige Beteiligung mindestens 30 Prozent Kapitalanteil umfassen und eine Sperrminorität beinhalten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie erzielen neben der Existenzgründung für einen Zeitraum von 3 Jahren keine erheblichen Einkünfte aus einer anderen selbstständigen oder nicht selbstständigen Tätigkeit.
  • Sie sind Staatsangehöriger der EU , des EWR oder der Schweiz oder besitzen einen Aufenthaltstitel, der eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt.
  • Die Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung ist zusätzlich an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Sie schaffen in den ersten 3 Jahren Ihrer Selbstständigkeit mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz (in Vollzeit oder 2 Teilzeitstellen mit je mindestens 50 Prozent der Vollzeit) oder einen Ausbildungsplatz.
  • Die Arbeits- oder Ausbildungsplätze besetzen Sie für 12 Monate.
  • Bei einer Betriebsübernahme schaffen Sie einen zusätzlichen Arbeitsplatz.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Existenzgründungshilfen für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister (Meistergründungsprämie Berlin) – kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) –

Bekanntmachung vom 12. Dezember 2022

WiEnBe IV D 23

1 – Förderzweck, Rechtsgrundlagen

1.1 – Das Land Berlin gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, den §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den dazu ergangenen Ausführungsvorschriften (AV) sowie den Bestimmungen über den Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)1) und der De-minimis-Verordnung2) zum Zwecke der erstmaligen Gründung einer nachhaltigen Existenz in einem Handwerk im Haupterwerb einen Zuschuss in zwei Stufen (1. Stufe: Basisförderung; 2. Stufe: Arbei …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.