Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)
LandBerlinZuschuss
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- Fördergeber-Portal
- www.ibb.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen planen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berliln unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zum Übergang Berlins zur Klimaneutralität in allen Bereichen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Sie erhalten die Förderung vor allem für
die klimagerechte energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Gebäude sowie öffentlicher und privater Unternehmen,
dezentrale, flexible, auf erneuerbaren Energien basierende Energie- und Wärmesysteme sowie Speicher, die zum Effizienzgewinn beitragen,
Maßnahmen zur Klima- und Katastrophenvorsorge,
den Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld,
die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen,
die Wende hin zu einer nachhaltigen, städtischen Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und durch Verlagerung von Fahrten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf die des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Maßnahme.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, sollten Sie eine Projektskizze einreichen und sich gegebenenfalls zu Ihrem Vorhaben beraten lassen.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Antragsberechtigt sind
- Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen,
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
- gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen,
- öffentliche und private Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben im Land Berlin durchführen.
- Ihr Vorhaben kann ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden.
- Sie müssen zuverlässig und leistungsfähig sein.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
- Ihr Projekt muss mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen.
- Sie müssen die Zweckbindungsfristen, die durch die Bewillungsstelle festgelegt werden, einhalten.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)
Bekanntmachung vom 23. November 2023
MVKU I A 2
[…]
1 – Zweckbestimmung, Finanzierung, Rechtsgrundlagen
1.1 – Förderziel, Zweckbestimmung
Das Land Berlin hat sich im Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln)1) dem Ziel der Klimaneutralität verpflichtet und wirkt darauf hin, bis spätestens 2045 die klimaschädlichen CO2-Emissionen um mindestens 95 vom Hundert gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 zu reduzieren. Der Erhalt der urbanen Lebensqualität und der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit natürlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme sind weitere Zielstellungen, denen sich das Land Berlin ver …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/bene2.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ibb.desecondary · Fördergeber-Portal: IBB