Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme
LandBerlinZuschuss
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- Fördergeber
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ibb.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie planen, in intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme in Berlin zu investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen.
Im Förderschwerpunkt 3 erhalten Sie die Förderung für intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme.
Sie bekommen die Förderung für folgende investive Maßnahmen:Verknüpfung und Ergänzung von vorhandenen Energieinfrastrukturen für Strom, Wärme (Abwärme), Gas und Mobilität,
Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch,
Speicherung (Strom und Wärme) und Nutzung von sogenanntem Überschussstrom aus erneuerbaren Energien.
Darüber hinaus können Sie die Förderung für Forschungsprojekte in folgenden Bereichen bekommen:Berlin-bezogene Studien und anwendungsorientierte Forschung, wie Beratung und Vernetzung zur Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung von Konzepten für klimafreundliche und nachhaltige Energiesysteme, Netze und Speichersysteme,
Demonstrationsprojekte zu innovativen Technologien ab dem Technologiereifegrad 6 (Prototyp in Einsatzumgebung) in den Bereichen Energiespeicherung und flexible Erzeugungskapazitäten, Power-to-X sowie von intelligenten Verteilernetzen,
angewandte, projektbezogene Forschung und Studien (inklusive Machbarkeitsstudien) zum Einsatz intelligenter, effizienter Energiesysteme und zur Umsetzung von innovativen Wirtschafts- und Geschäftsmodellen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Für eine Förderung von investiven Maßnahmen müssen Sie mindestens EUR 50.000 förderfähige Gesamtkosten haben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme online über das Antragsportal an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Die Projektauswahl erfolgt auf der Basis veröffentlichter Teilnahmeaufrufe und/oder im Windhundverfahren.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Antragsberechtigt sind
- Hauptverwaltungen, Bezirksverwaltungen und nachgeordnete Einrichtungen,
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
- gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen,
- öffentliche und private Unternehmen sowie Unternehmenskooperationen,
- öffentliche und private Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben im Land Berlin durchführen.
- Ihr Vorhaben kann ohne eine Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang oder mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden.
- Sie müssen zuverlässig und leistungsfähig sein.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein.
- Ihr Projekt muss mit den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung übereinstimmen.
- Sie müssen die Zweckbindungsfristen, die durch die Bewillungsstelle festgelegt werden, einhalten.
- Ihr Projekt muss für den Klimaschutz und eine nachhaltige Energieversorgung Berlins relevant sein.
- Ihr Projekt muss dazu dienen, Entscheidungen in verbundenen investiven Maßnahmen vorzubereiten, in ihrer Umsetzung zu evaluieren und zu optimieren.
- Die geplante Förderung soll entweder am einzelnen Netzbestandteil ansetzen oder auf ein kleinräumiges Gebiet (Quartier) ausgerichtet werden.
- Für Ihr Investitionsvorhaben müssen Sie eine Machbarkeitsanalyse (oder vergleichbare Studie) vorlegen.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2)
Bekanntmachung vom 23. November 2023
MVKU I A 2
[…]
1 – Zweckbestimmung, Finanzierung, Rechtsgrundlagen
1.1 – Förderziel, Zweckbestimmung
Das Land Berlin hat sich im Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln)1) dem Ziel der Klimaneutralität verpflichtet und wirkt darauf hin, bis spätestens 2045 die klimaschädlichen CO2-Emissionen um mindestens 95 vom Hundert gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 zu reduzieren. Der Erhalt der urbanen Lebensqualität und der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit natürlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme sind weitere Zielstellungen, denen sich das Land Berlin ver …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/bene2-foerderschwerpunkt3.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ibb.desecondary · Fördergeber-Portal: IBB