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Berlin

Berlin Start

LandBerlinBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Berlin
Bundesland
Berlin
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ibb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie ein kleines oder und mittleres Unternehmen in Berlin gründen oder festigen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kombination aus zinsgünstigem Darlehen und Bürgschaft erhalten.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) und die Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg (BBB) fördern Gründungs- und Festigungsvorhaben in Berlin mit zinsgünstigen Darlehen und Bürgschaften. Sie können als Unternehmerin und Unternehmer oder Freiberuflerin und Freiberufler zur Existenzsicherung ein Darlehen in Kombination mit einer Bürgschaft beantragen.

Die Förderung unterstützt Sie bei der Gründung eines neuen Unternehmens, der Übernahme eines bestehenden Unternehmens und Vorhaben zur Existenzfestigung.

Sie erhalten die Förderung für

Investitionskosten,

Kosten für Erstausstattung eines Warenlagers,

den Übernahmepreis sowie

Betriebsmittelbedarf.

Sie können ein Darlehen zwischen EUR 5.000 und EUR 1,5 Millionen beantragen. Das Darlehen können Sie auch mit anderen Förderangeboten kombinieren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über Ihre Hausbank an die Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg (BBB). Die BBB leitet Ihre Unterlagen an die Investitionsbank Berlin (IBB) zur Prüfung der Fördervoraussetzungen weiter.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe,
  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU sowie
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler, deren Gründungszeitpunkt höchstens 7 Jahre vor Antragstellung liegt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Der Investitionsort, Ihre Betriebsstätte oder Ihr Unternehmenssitz liegen in Berlin.
  • Sie können das Darlehen der IBB nur in Verbindung mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH (BBB) erhalten.
  • Sie müssen fachliche und kaufmännische Qualifikationen für die unternehmerische Tätigkeit besitzen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Berlin Start

– Merkblatt –

Stand: 9. Juni 2023

Berlin Start fördert Gründungsvorhaben mit einem Finanzierungsbedarf bis 1,5 Mio. Euro. Zinsgünstige Darlehen aus Mitteln der Investitionsbank Berlin (IBB) und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des KMU-Fonds werden nur in Verbindung mit einer bis zu 80-prozentigen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH (BBB) im Hausbankverfahren vergeben.

Wer kann Anträge stellen?

Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und der freien Berufe, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowi …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0791PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.