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Berlin

Förderung im Rahmen des Programmes BerlinInnoGrowth („BIG“-Programm)

LandBerlin

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Berlin
Bundesland
Berlin
Instrument
k. A.
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ibb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Als Start-up oder KMU mit innovativem (zum Beispiel ökologischem, digitalem oder sozialem) Geschäftsmodell können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine offene Beteiligung oder ein Wandeldarlehen erhalten.

Das Programm „BerlinInnoGrowth“ („BIG“) basiert auf dem Baustein „RegioInnoGrowth“ des Zukunftsfonds der Bundesregierung und stellt eine gemeinsame Initiative des Bundes, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), des Landes Berlin und der Investitionsbank Berlin (IBB) dar. Das Programm wird anteilig durch Mittel der KfW und der IBB finanziert und richtet sich an junge und/oder wachstumsorientierte gewerbliche Unternehmen (Start-ups und KMU) mit innovativen (zum Beispiel ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen. Das Programm unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen sowie gemeinwohlorientierten Unternehmen. Die Programmumsetzung in der IBB Gruppe erfolgt durch die IBB Capital GmbH (IBB Capital).

Die Umsetzung des Programms erfolgt immer unter Einbindung privater Co-Investoren, sogenannter „Intermediäre“. Bei den Intermediären handelt es sich um durch die IBB Capital akkreditierte Geschäftspartner, zum Beispiel Business Angels, Family Offices oder Venture Capital-Gesellschaften (Details hierzu können Sie den Akkreditierungsgrundsätzen entnehmen). Die den Unternehmen (Start-ups/KMU) durch den Intermediär zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel beinhalten sowohl die öffentlichen Programmmittel als auch private Mittel des Intermediärs. Die privaten Mittel betragen mindestens 30 Prozent und höchstens 49 Prozent der gemeinsamen Finanzierung. Dem Intermediär ist freigestellt, neben der gemeinsamen Finanzierung noch weitere private Mittel zu investieren. Öffentliche und private Mittel werden zu gleichen, marktüblichen Konditionen (pari passu) investiert. Die öffentlichen Mittel partizipieren wie private Mittel an Risiken und Chancen der Beteiligung. Die Beteiligung an Berliner Start-ups/KMU durch den Intermediär erfolgt unter vollständiger Beachtung der Beteiligungsgrundsätze des Programms in privatrechtlicher Form.

Ziel des Programmes ist die Sicherstellung der Finanzierung von innovativen und wachstumsstarken Berliner Start-ups/KMU mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell. Dadurch sollen Arbeitsplätze in Berlin geschaffen, gesichert oder ein Arbeitsplatzabbau durch Verlagerung aus Berlin vermieden werden. Die Finanzierung erfolgt durch marktübliche offene Beteiligungen oder durch Wandeldarlehen.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Beteiligung besteht nicht. Der Intermediär und die IBB Capital entscheiden anhand wirtschaftlicher Kriterien nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Programmmittel gemeinsam über die Investitionen im Rahmen des BIG-Programms.

Der Finanzierungsanteil der IBB Capital ist einzelfallabhängig und kann bis zu 2.000.000 EUR, sollte jedoch mind. 350.000 EUR betragen.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Verfahrensablauf**

Der Vorschlag für ein gemeinsames Investment erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Intermediär, also einen von der IBB Capital GmbH akkreditierten privaten Co-Investor, zum Beispiel Venture Capital Gesellschaften, Business Angels oder Family Offices . Private Investoren können sich jederzeit bei der IBB Capital um eine Akkreditierung bewerben. Die nötigen Unterlagen für die Antragstellung hat der Intermediär im Rahmen der Akkreditierung erhalten.

Unternehmen, die das BIG -Programm nutzen möchten, müssen also zunächst Kontakt zu einem der akkreditierten Intermediäre (siehe veröffentlichte Intermediärsliste BIG -Programm) aufnehmen und diesen von der Wirtschaftlichkeit des beabsichtigten Investments überzeugen. Anschließend unterbreitet der Intermediär der IBB Capital einen Investitionsvorschlag, die nach Prüfung des geplanten EK -Investments und einem vertiefenden Gespräch mit dem Co-Investor und dem Start-up ihre Entscheidung über die Investition der Programmmittel trifft.

Details können Sie den Beteiligungsgrundsätzen beziehungsweise Akkreditierungsgrundsätzen entnehmen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Das Programm „BerlinInnoGrowth“ („BIG“) basiert auf dem Baustein des Zukunftsfonds der Bundesregierung „RegioInnoGrowth“ und stellt eine gemeinsame Initiative des Bundes, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), des Landes Berlin und der Investitionsbank Berlin (IBB Gruppe) dar.

Die Finanzierungen aus diesem Programm erfolgen stets gemeinsam mit einem – zuvor von der IBB Capital akkreditierten - privaten Investor, sodass mind. 30 Prozent der Gesamtfinanzierung aus privaten Mitteln erfolgt. Öffentliche und private Mittel werden zu gleichen Konditionen (pari passu) investiert. Die öffentlichen Mittel partizipieren wie private Mittel an Risiken und Chancen der Beteiligung.

Vor diesem Hintergrund erfolgen die Finanzierungen im Rahmen des BIG-Programms stets unter marktüblichen B …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.