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Berlin

Garantien der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg für Beteiligungen

LandBerlinBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Berlin
Bundesland
Berlin
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ibb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Kurztext Wenn Sie sich als private Kapitalgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen beteiligen wollen, kann die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen. Volltext Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg übernimmt Garantien, wenn Sie sich als private Kapitalgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beteiligen. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung ohne eine solche Garantie nicht zustande käme. Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg übernimmt Beteiligungsgarantien für folgende Vorhaben:Innovationsprojekte, Umstellungen oder Betriebserrichtungen. Die Höhe der Garantie beträgt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme und der vertraglich vereinbarten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaften für maximal 12 Monate, normalerweise höchstens EUR 1,5 Millionen je Beteiligungsnehmer, höchstens die Summe des vorhandenen Eigenkapitals. Die Laufzeit der garantierten Beteiligung entspricht ihrem Verwendungszweck und beträgt höchstens 10 Jahre. Richten Sie bitte Ihren Antrag an die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH.

Förderart:

Garantie

Förderbereich:

Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung

Fördergebiet:

Berlin

Förderberechtigte:

Existenzgründer/in, Unternehmen

Ansprechpunkt:

BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH

Franklinstraße 6

10587 Berlin

Tel: +49 30 311004-0

Fax: +49 30 311004-55

info@buergschaftsbank-berlin.de

BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Die Ertragskraft Ihres Unternehmens und die Qualität Ihrer Unternehmensführung lassen langfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie Allgemeine Garantiebestimmungen Stand: 01.01.2023 1. Allgemeines 1.1 Die BBB kann unter Beachtung der Beihilferegeln der Europäischen Kommission Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks, des Handels, der Industrie, des Gastgewerbes, des Verkehrs- und sonstigen Gewerbes nach Maßgabe ihrer Bestimmungen übernehmen, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme. 1.2 Diese Garantien werden bis zu 70% der Beteiligungssumme sowie der vertraglich vereinbarten Entgeltansprüche der KBG gegeben. 1.3 Die garantierte Beteiligung soll den Betrag von EUR 1.500.000,00 je Beteiligungsnehmer und das vorhandene Eigenkapital nicht überschreiten. Diese Begrenzung gilt auch für mehrere Beteiligunge …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.