← Alle Förderprogramme
Berlin

Bürgschaften der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg – Kredit

LandBerlinBürgschaft

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Berlin
Bundesland
Berlin
Instrument
Bürgschaft
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ibb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige und Tätiger nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg unter bestimmten Voraussetzungen eine Bürgschaft übernehmen.

Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg entlastet Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie als Angehörige und Angehöriger der Freien Berufe in Form einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Sie bekommen die Bürgschaft zur Finanzierung folgender Vorhaben:Existenzgründung,

Geschäftsübernahme,

Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen,

Betriebsmittel, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrpark et cetera,

Wandel des Geschäftsmodells,

Expansion in neue Märkte sowie

Internationalisierung.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu EUR 2 Millionen. Die Bürgschaft deckt bis zu 80 Prozent der Kreditsumme ab.

Reichen Sie den Bürgschaftsantrag über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut Ihrer Wahl ein. Der Antrag wird von dort an die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg weitergeleitet.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • Existenzgründende,
  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Industrie, Handwerk, Dienstleistungsbranche),
  • Angehörige der Freien Berufe, mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer müssen Sie fachlich und persönlich kreditwürdig sein.
  • Sie können eine Umschuldung oder Sanierung Ihres Unternehmens nicht absichern lassen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen Kredit (ABB)

Einheitliche ABB der deutschen Bürgschaftsbanken

I. ALLGEMEINE REGELUNGEN

1. Zweckbestimmung

(1)

a) Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Durch ihre zeitlich begrenzten Bürgschaften für Unternehmen oder Existenzgründer (nachfolgend auch „Kreditnehmer”; Kreditnehmereinheit bzw. Gruppe verbundener Kunden oder „Antragsteller” genannt) können fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten ersetzt bzw. ergänzt werden. Für die Bürgschaften gelten – soweit in der Bürgschaftserklärung nichts anderes vorgesehen ist – die folgenden Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen (ABB).

b) Ausgeschlossen ist die Verbürgung von Krediten für Unternehmen zur Sanierung der Finanzv …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0718PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
In neuem Tab öffnen ↗
Fremder Inhalt — keine Aussage des Portals · bleibt die Fläche leer, Quelle im neuen Tab öffnen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.