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Berlin

Effiziente GebäudePLUS

LandBerlinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Berlin
Bundesland
Berlin
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ibb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie bestehende Gebäude energetisch sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin unterstützt Sie bei der energetischen Sanierung von bestehenden Wohn- und Nicht-Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1.2.2002 gestellt worden ist.

Aufgrund der aktuellen Lage in der Energiekrise erhalten Sie die Förderung derzeit nur für Maßnahmen im Fördermodul „Austausch und die Optimierung der Anlagentechnik“. Dazu gehören

Austausch der Heizungsanlage (sofern die Heizungsanlage älter als 10 Jahre ist),

Optimierung der Heizungsanlage (sofern die Heizungsanlage älter als 10 Jahre ist),

Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sowie

Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung in Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt je nach Art der Maßnahme bis zu EUR 500.000 je Vorhaben und Kalenderjahr. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme formgerecht schriftlich oder online bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • kommunale und private Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsbaugenossenschaften,
  • Vermieterinnen/Vermieter und Investorinnen/Investoren,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  • selbstnutzende Wohneigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowie
  • Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen (wie Wohn- und Seniorenheime). Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Das Gebäude, das Sie sanieren, muss im Land Berlin liegen.
  • Sie müssen die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchführen lassen.
  • Sie müssen die geltenden Regelungen des Ordnungsrechts wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die technischen Mindestanforderungen wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einhalten.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Förderrichtlinie Zuschussprogramm „Effiziente GebäudePLUS“

[Bekanntmachung vom 12. Juli 2021

geändert am 18. August 2021]

WiEnBe IV D 2 Fr/III A 24

[…]

Hinweis

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat die Investitionsbank Berlin (IBB) mit der Durchführung dieser Förderrichtlinie beauftragt.

1 – Förderziel

Auf der Grundlage der Förderrichtlinie wird die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden in Berlin gefördert.

Ziel der Förderung ist, eine Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen des Gebäudesektors zu erreichen und damit zur Einhaltung der gesetzlichen Klimaschutzziele des Landes Berlin beizutragen. Im Berliner Energiewendegesetz ist eine Reduzierung der Emissionen gegenüber denen im Jahr 1990 um 85 Prozent bis 2050 vorgeschr …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.