Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)
LandBerlinDarlehen
- Ebene
- Land
- Fördergeber
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- Instrument
- Darlehen
- Branchen
- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ibb.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsintensität, insbesondere in den innovationspolitischen Clustern, verstärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Das Land Berlin fördert Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben
der industriellen Forschung,
der experimentellen Entwicklung,
des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung sowie
der Frühphasenfinanzierung von jungen Technologieunternehmen.
Sie erhalten die Förderung als
Zuschuss für Unternehmen und Forschungseinrichtungen in der Phase der industriellen Forschung,
Zuschuss für Forschungseinrichtungen und Nicht-KMU in der Phase der experimentellen Entwicklung oder
Darlehen vorrangig für KMU in den Phasen der experimentellen Entwicklung und des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Größe des Empfängers sowie der Art des Vorhabens. Sie beträgt maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Förderung durch Zuschüsse ist begrenzt auf insgesamt EUR 400.000 pro Projekt beziehungsweise Projektpartner.
Die Förderung durch Darlehen kann maximal EUR 1 Million je Projekt betragen.
Reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme per eAntrag bei der Investitionsbank Berlin (IBB) online ein.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Sozialen Ökonomie und Forschungseinrichtungen mit Sitz beziehungsweise Betriebsstätte in Berlin.
Als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) gemäß der KMU -Definition der EU sind Sie allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Als größeres Unternehmen stellen Sie Anträge nur im Verbund mit kleinen und mittleren Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Als Forschungseinrichtung sind Sie nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen antragsberechtigt.
Verbundkonstellationen mit Partnern außerhalb Berlins sind ebenfalls möglich.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie führen das Vorhaben in Berlin durch.
- Das Vorhaben muss technisch machbar sein. Es muss ein erkennbares technisches Risiko bestehen. Das Projekt muss sich am Stand der Technik orientieren beziehungsweise diesen übertreffen.
- Die Ergebnisse müssen Sie in Berlin beziehungsweise von Berlin aus verwerten oder mindestens weit überwiegend Ihrer Berliner Betriebsstätte zugutekommen lassen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
- Bei der Förderung kleiner und innovativer Unternehmen gemäß Absatz 2.2 der Richtlinie darf Ihre Eintragung ins Handelsregister höchstens 5 Jahre zurückliegen. Ihr Unternehmen darf nicht durch einen Zusammenschluss gegründet worden sein. Ihr Unternehmen darf nicht börsennotiert sein und noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
- Als größeres Unternehmen können Sie einen Antrag stellen, wenn Ihr Vorhaben Potenziale für nachhaltige Kooperationsbeziehungen mit der regionalen kleinen und mittelständischen Wirtschaft aufweist, zum Aufbau stabiler Wertschöpfungsketten beiträgt sowie Impulse für eine nachhaltige Vernetzung setzt.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinien des Landes Berlin für das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT)
Bekanntmachung vom 22. Juni 2022
WiEnBe III C 2
Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung hat die Investitionsbank Berlin (IBB) mit der Durchführung der Fördermaßnahme gemäß diesen Richtlinien beauftragt.
1 – Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Das Land Berlin gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien vorrangig kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)1) sowie Forschungseinrichtungen2) im Verbund mit Unternehmen projektbezogene Zuwendungen für Vorhaben
der industriellen Forschung,
der experimentellen Entwicklung sowie
des Produktionsaufbaus und der Marktvorbereitung/Markteinführung.
Im Rahmen von Verbundvorhaben mit KMU sowie Forschungseinrichtungen können …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/foerderung-von-forschung-innovationen-und-technol.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ibb.desecondary · Fördergeber-Portal: IBB