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Berlin

IBB Altersgerecht Wohnen

LandBerlinDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Berlin
Bundesland
Berlin
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ibb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Wohnungen barrierearm oder altersgerecht umbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen an Wohnraum, mit denen Sie Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen oder den Einbruchsschutz verbessern.

Sie erhalten die Förderung für

Einzelmaßnahmen,

Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus,

Maßnahmen zum Einbruchschutz,

den Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum sowie

die Umwidmung beheizter Nicht-Wohnflächen in Wohngebäuden.

Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Dieses wird durch die KfW refinanziert. Die günstigen Zinssätze der KfW-Darlehen werden dabei zusätzlich durch die Investitionsbank Berlin (IBB) verbilligt. Diese weitere Zinsverbilligung beträgt zusätzlich bis zu 0,6 Prozent pro Jahr.

Die Höhe des Darlehens je Wohneinheit beträgt maximal EUR 50.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte direkt bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsgenossenschaften,
  • private Vermieterinnen und Vermieter sowie Investorinnen und Investoren,
  • Ersterwerberinnen und Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Der Ort Ihrer Investition liegt in Berlin.
  • Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie bankübliche Sicherheiten stellen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

IBB Altersgerecht Wohnen – Umsetzung barrierearmer Wohnkonzepte

Produktblatt

Stand: 08/2021

Wer wird gefördert?

Kommunale und private Wohnungsunternehmen

Wohnungsgenossenschaften

Vermieter:innen und Investor:innen

Ersterwerber:innen von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung

mit Investitionsort in Berlin

Was wird gefördert?

Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden, der Wohnkomfort erhöht oder in Einbruchsschutzmaßen investiert wird:Einzelmaßnahmen bezüglich: Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, Eingangsbereich und Wohnungszugang, Überwindung von Treppen und Stufen, Raumaufteilung und Schwellenabbau, Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen, Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag, Gemeinschaftsräume …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0792PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.