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Berlin

IBB Energetische Gebäudesanierung

LandBerlinDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Berlin
Bundesland
Berlin
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ibb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Dabei werden die bereits zinsverbilligten Darlehen der KfW Bankengruppe von der IBB mit einer weiteren Zinsvergünstigung ausgestattet.

Sie bekommen die Förderung für

die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus,

Kauf einer sanierten Wohnimmobilie,

Sanierung eines Baudenkmals,

Einzelmaßnahmen (wie Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Erneuerung der Fenster, Außentüren),

Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen,

Einbau von digitalen Systemen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen und

Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen (wie Gewerbeflächen) in Wohnfläche.

Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

Die IBB gewährt Ihnen auf den Kredit der KfW-Bankengruppe zusätzlich eine Zinsvergünstigung von bis zu 0,6 Prozent pro Jahr.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 150.000 pro Wohneinheit, wenn der KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird, und bis zu EUR 60.000 pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen.

Sie erhalten einen Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent pro Wohneinheit.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • kommunale und private Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsgenossenschaften,
  • Vermieterinnen/Vermieter und Investorinnen/Investoren sowie
  • Ersterwerberinnen und Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Sie haben für das Wohngebäude vor mindestens 5 Jahren einen Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.
  • Sie müssen für den Kredit grundsätzlich bankübliche Sicherheiten bieten.
  • Die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben ist ausgeschlossen.
  • Boardinghäuser, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser werden nicht gefördert.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

IBB Energetische Gebäudesanierung – Energieeinsparende Maßnahmen an Wohngebäuden

Produktblatt

Stand 07/2021

Wer wird gefördert?

Kommunale und private Wohnungsunternehmen

Wohnungsgenossenschaften

Vermieter und Investoren

Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung

mit Investitionsort in Berlin

Was wird gefördert?

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.

Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus

Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie

Sanierung eines Baudenkmals

Einzelne energetische Maßnahmen (z.B. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Erneuerung der Fenster und Außentüren)

Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen

Einbau von digitale …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.