IBB Energetische Gebäudesanierung
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- Berlin
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- Darlehen
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- branchenoffen
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.ibb.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Dabei werden die bereits zinsverbilligten Darlehen der KfW Bankengruppe von der IBB mit einer weiteren Zinsvergünstigung ausgestattet.
Sie bekommen die Förderung für
die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus,
Kauf einer sanierten Wohnimmobilie,
Sanierung eines Baudenkmals,
Einzelmaßnahmen (wie Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Erneuerung der Fenster, Außentüren),
Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen,
Einbau von digitalen Systemen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen und
Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen (wie Gewerbeflächen) in Wohnfläche.
Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die IBB gewährt Ihnen auf den Kredit der KfW-Bankengruppe zusätzlich eine Zinsvergünstigung von bis zu 0,6 Prozent pro Jahr.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 150.000 pro Wohneinheit, wenn der KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird, und bis zu EUR 60.000 pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen.
Sie erhalten einen Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent pro Wohneinheit.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind
- kommunale und private Wohnungsunternehmen,
- Wohnungsgenossenschaften,
- Vermieterinnen/Vermieter und Investorinnen/Investoren sowie
- Ersterwerberinnen und Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie haben für das Wohngebäude vor mindestens 5 Jahren einen Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.
- Sie müssen für den Kredit grundsätzlich bankübliche Sicherheiten bieten.
- Die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben ist ausgeschlossen.
- Boardinghäuser, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser werden nicht gefördert.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
IBB Energetische Gebäudesanierung – Energieeinsparende Maßnahmen an Wohngebäuden
Produktblatt
Stand 07/2021
Wer wird gefördert?
Kommunale und private Wohnungsunternehmen
Wohnungsgenossenschaften
Vermieter und Investoren
Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung
mit Investitionsort in Berlin
Was wird gefördert?
Die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus
Kauf einer frisch sanierten Wohnimmobilie
Sanierung eines Baudenkmals
Einzelne energetische Maßnahmen (z.B. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Erneuerung der Fenster und Außentüren)
Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen
Einbau von digitale …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/ibb-energetische-gebaeudesanierung.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.ibb.desecondary · Fördergeber-Portal: IBB