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Berlin

Liquiditätshilfen BERLIN

LandBerlinDarlehen

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Berlin
Bundesland
Berlin
Instrument
Darlehen
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ibb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn sich Ihr Unternehmen in einem finanziellen Engpass befindet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie als etabliertes Unternehmen, wenn Sie aufgrund von Forderungsausfällen, vorübergehenden Umsatzeinbrüchen oder einer Auftragsvorfinanzierung einen Liquiditätsengpass haben.

Mit der Förderung können Sie Aufwendungen, die mit einer Umstrukturierung und Marktanpassung verbunden sind, finanzieren.

Sie erhalten die Förderung als

Rettungsbeihilfe,

vorübergehende Umstrukturierungshilfe oder

Umstrukturierungsbeihilfe zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 1,0 Million, in Ausnahmefällen auch bis zu EUR 2,5 Millionen. Die Laufzeit beträgt für

Rettungsbeihilfen: höchstens 6 Monate,

vorübergehende Umstrukturierungshilfen: höchstens 18 Monate abzüglich einer etwaigen unmittelbar vorangehenden Zeit einer Rettungsbeihilfe,

Umstrukturierungsbeihilfe: in der Regel bis zu 5 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei.

Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarktzins.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag formlos oder elektronisch bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Berlin. Angehörige bestimmter Branchen erhalten keine Förderung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen keine anderen Möglichkeiten zur Überwindung der Liquiditätsschwierigkeiten haben, zum Beispiel durch Bürgschafts- oder Darlehensprogramme des Bundes und des Landes.
  • Sie dürfen das Geld nicht für die Rückzahlung von Hausbankkrediten nutzen.
  • Arbeitsmarkt- und strukturpolitische Aspekte müssen eine positive Entscheidung rechtfertigen.
  • Sie müssen Ihren Kreditbedarf zusätzlich durch andere Unterstützer, zum Beispiel durch Ihre Geschäftsbank und Gesellschafter, in wesentlicher Höhe mitfinanzieren lassen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Förderhinweise für die Liquiditätshilfen BERLIN

(Liquiditätsfonds BERLIN II und Konsolidierungsfonds BERLIN II)

vom 01.01.2021

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – IV D –

1. Ziele

(1) Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich umstrukturieren und in diesem Zusammenhang Arbeitsplätze sichern wollen, können durch Vergabe von Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen nach Maßgabe dieser Richtlinie gefördert werden. Die öffentliche Unterstützung setzt jedoch voraus, dass auch andere Geldgeber – insbesondere die Geschäftsbanken – ihren Finanzierungsbeitrag leisten.

Die Vergabe der Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen erfolgt auf der Grundlage und nach Maßgabe der Bundesrahmenregelung für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukt …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.