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Berlin

Nachhaltige Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen

LandBerlinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Berlin
Bundesland
Berlin
Instrument
Zuschuss
Antragsstatus
Letzter belegter Stichtag 31.08.2023; Fortführung des Programms nicht geprüft (geprüft 19.08.2026)
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ibb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie den Betrieb Ihres Fahrgastschiffes durch technische Maßnahmen umweltverträglicher gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Reduzierung des Luftschadstoffausstoßes von Fahrgastschiffen.

Sie erhalten eine Förderung für

Maßnahmen zur Schadstoffminderung durch die Nachrüstung von Dieselmotoren mit Abgasnachbehandlungssystemen (ANS),

die Umrüstung von Dieselmotoren auf rein batterieelektrischen Elektroantrieb sowie

die Erprobung der Umrüstung auf Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der nach der De-minimis-Verordnung förderfähigen Ausgaben.

Ist eine De-minimis-Förderung nicht möglich, liegt die Höhe der Förderung je nach Größe Ihres Unternehmens zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten.

Richten Sie Ihren Förderantrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Fristen**

Reichen Sie Ihren Antrag für Maßnahmen zur Schadstoffminderung durch die Nachrüstung von Dieselmotoren mit Abgasnachbehandlungssystemen (ANS) sowie die Umrüstung von Dieselmotoren auf rein batterieelektrischen Elektroantrieb bitte bis zum 31.8.2023 ein.

Anträge für die Förderung der Erprobung der Umrüstung auf Elektro-Diesel-Hybrid-Antrieb können Sie auf Grundlage gesondert veröffentlichter Förderaufrufe einreichen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen 2022/23

In der Fassung vom 15.07.2022

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin

Abteilung I

Umweltpolitik, Abfallwirtschaft und Immissionsschutz

Brückenstraße 6

10179 Berlin

1. Förderziel und Zuwendungszweck

1.1 Das Berliner Stadtbild ist von Wasserstraßen geprägt. Im Zentrum Berlins werden diese besonders stark von der Fahrgastschifffahrt genutzt. Das Angebot der Fahrgastschifffahrt hat eine erhebliche touristische und damit auch wirtschaftspolitische Bedeutung für das Land Berlin. Gleichzeitig ist jedoch zu bedenken, dass sie nicht unerheblich zur Luftbelastung im Land Berlin beiträgt. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil die Fahrgastschiffe fast …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0612PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.