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Berlin

Programm für Internationalisierung – Förderung der Netzwerkbildung

LandBerlinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Berlin
Bundesland
Berlin
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ibb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie Vernetzungsprojekte mit Akteuren der Wirtschaft und Wissenschaft inner- und außerhalb Berlins durchführen und Unternehmen bei der Überwindung von Internationalisierungsbarrieren unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin fördert grenzübergreifende Wirtschafts- und Wissenschaftskooperationen und die Integration regionaler Wertschöpfungsketten in internationale Produktions- und Forschungsprozesse.

Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben über einen Zeitraum von 1 bis 3 Jahren.

Die Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 250.000 betragen.

Vor der Antragstellung müssen Sie ein Projektgespräch mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe führen. Stellen Sie den Projektantrag mindestens 6 Wochen vor Vorhabensbeginn über das Kundenportal der IBB.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete wirtschaftsnahe Institutionen und international ausgerichtete Netzwerke mit wirtschaftlicher Zielsetzung mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss im besonderen gesamtwirtschaftlichen Interesse des Landes Berlin liegen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Richtlinie des Landes Berlin zur Förderung der Netzwerkbildung im Rahmen des Programms für Internationalisierung (Pfl-NETZ)

Bekanntmachung vom 31. Mai 2022

WiEnBe II F 18

Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung hat die Investitionsbank Berlin (IBB) mit der Durchführung der Fördermaßnahmen gemäß dieser Richtlinie beauftragt.

1 – Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land Berlin gewährt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Maßnahmen mit Netzwerkcharakter im Rahmen von prozessorientierten Projekten. Es sollen grenzübergreifende Wirtschafts- und Wissenschaftskooperationen und die Integration regionaler Wertschöpfungsketten in internationale Produktions- und Forschungspr …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.