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Berlin

Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten

LandBerlinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Berlin
Bundesland
Berlin
Instrument
Zuschuss
Branchen
Kunst, Kultur & Sport
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ibb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie in Berlin einen Club oder eine Live-Musikspielstätte haben und Vorhaben zum Schallschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin unterstützt Sie bei Maßnahmen für den Lärm- und Schallschutz in Clubs und Live-Musikspielstätten. Die Maßnahmen müssen messbare Verbesserungen bewirken.

Sie können eine Förderung für bauliche Maßnahmen im Innen- und Außenbereich der Clubs, innovative Konzepte sowie für Lärmschutzgutachten erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu EUR 50.000 pro Antrag, bei Projekten mit sehr großer Bedeutung ausnahmsweise bis zu EUR 100.000.

Der Fördersatz richtet sich nach der Höhe der beantragten Fördersumme: Bis EUR 10.000 beträgt der Fördersatz 90 Prozent, zwischen EUR 10.000 und EUR 20.000 liegt er bei 85 Prozent und über EUR 20.000 bei 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Reichen Sie bitte zunächst Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme ein bei dem Clubcommission Berlin e.V.

Wenn Ihr Projekt förderfähig und eine Beratung erfolgt ist, müssen Sie ein Schallschutzkonzept beziehungsweise einen Prüfbericht erstellen lassen. Auf dieser Grundlage reichen Sie einen Vollantrag ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind gewerblich betriebene Clubs und Live-Musikspielstätten mit Standort oder Räumlichkeit in Berlin.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben ist technisch sowie rechtlich umsetzbar und Sie führen es in Berlin durch.
  • Sie müssen in Ihrem Club beziehungsweise in Ihrer Spielstätte ein Mindestmaß an regelmäßigen Veranstaltungen durchführen.
  • Die Publikumskapazität darf 1.500 Personen nicht überschreiten.
  • Sie müssen die gesetzlichen Grenzwerte bereits einhalten.
  • Nach Abschluss der Maßnahme müssen Sie die Räumlichkeit noch mindestens 2 Jahre nutzen können.
  • Sie müssen die Maßnahme innerhalb von 9 Monaten nach Bewilligung abschließen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinien des Landes Berlin für das Programm „Schallschutz Clubs“ zur Förderung von Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten zur Gewährung von Zuschüssen aus Landesmitteln

Stand 1. Januar 2022

1. Präambel

Die Clubkultur hat sich in den letzten Jahren zu einem starken Wirtschaftsfaktor und Tourismusmagneten Berlins entwickelt. Durch die Verdichtung der Innenstadt und die damit einhergehende Bebauung von Freiflächen kommt es zunehmend zu Konflikten zwischen Clubbetreibern und Anwohnern.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe von Berlin unterstützt die lokale Clubkultur mit umfangreichen Förderaktivitäten. Übergeordnetes Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, einen Beitrag zur Erhaltung der Berliner Clubkultur zu leisten mittels Fö …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.