Berlin
Schallschutzmaßnahmen für Berliner Clubs und Live-Musikspielstätten
LandBerlinZuschuss
Gewerbliche Clubs und Live-Musikspielstätten in Berlin bekommen einen Zuschuss für Schallschutz, der messbar mehr bringt als die gesetzlichen Grenzwerte.
Was gefördert wird
- bauliche Maßnahmen innen und außen
- innovative Konzepte
- Lärmschutzgutachten
So läuft es ab
- 1Vor Beginn der Maßnahme den Antrag bei der Clubcommission Berlin e.V. einreichen.
- 2Beratung, wenn das Projekt förderfähig ist.
- 3Schallschutzkonzept oder Prüfbericht erstellen lassen.
- 4Darauf gestützt den Vollantrag stellen.
Häufige Fragen
Die Publikumskapazität darf 1.500 Personen nicht übersteigen.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- bis wann Anträge möglich sind
- was als Mindestmaß an regelmäßigen Veranstaltungen gilt
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.