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Berlin

IBB Soziale Wohnraummodernisierung

LandBerlinZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Land
Fördergeber
Berlin
Bundesland
Berlin
Instrument
Zuschuss
Branchen
Immobilien
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.ibb.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie die umfängliche energetische Sanierung von Mietwohnungsbeständen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin unterstützt Ihre baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen zur Modernisierung von Mietwohnungen in Bestandsgebäuden.

Sie erhalten die Förderung für

die fachgerechte Durchführung,

Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen,

die Kosten notwendiger Umfeldmaßnahmen.

Sie können die Förderung auch für stromerzeugende Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Windkraftanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie Stromspeicher) für die Eigenstromversorgung erhalten, wenn Sie für diese Anlagen keine Förderung nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien in Anspruch nehmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Erreichung des Effizienzhausniveaus. Folgende Pauschalen können Sie bekommen:Effizienzhaus 85: EUR 480,00 pro m2 Wohnfläche,

Effizienzhaus 70: EUR 520,00 pro m2 Wohnfläche,

Effizienzhaus 55: EUR 560,00 pro m2 Wohnfläche,

Effizienzhaus 40: EUR 650,00 pro m2 Wohnfläche,

für weitere Modernisierungsmaßnahmen (altengerecht, demografiefest, nachhaltig): zusätzlich EUR 150,00 pro qm Wohnfläche

für Mehrkosten, die einer besonderen Gebäudesubstanz (zum Beispiel belastete Baustoffe, Denkmalschutz) geschuldet sind: zusätzlich EUR 100,00 pro qm Wohnfläche

Der Umfang der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der investiven Kosten.

Die Fördersumme muss mindestens EUR 250.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte auf den vorgesehenen Formularen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungsbeständen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre zu sanierenden Objekte müssen im Land Berlin liegen und überwiegend dem Wohnen dienen.
  • Sie müssen die Arbeiten durch Fachunternehmen durchführen lassen.
  • Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen muss Ihr Objekt erstmals mindestens das energetische Niveau eines Effizienzhauses 85 erreichen.
  • Ihre Sanierungsmaßnahmen müssen den in der Anlage zur „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude ( BEG WG)“ festgelegten technischen Mindestanforderungen für eine Effizienzhaus-Stufe in der Fassung vom 9.12.2022 entsprechen.
  • Sie müssen einen gültigen Energieausweis (Bedarfsausweis) vorlegen, der die Einstufung der zu fördernden Wohneinheiten in die jeweiligen Energieeffizienzklassen aufzeigt.
  • Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
  • Beachten Sie, dass die geförderten Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen unterliegen. Nicht förderfähig sind
  • der Ein- und Umbau und die Optimierung von mit Heizöl betriebenen Wärmeerzeugern sowie
  • mit Gas betriebene Wärmeerzeuger (zum Beispiel Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger).

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Verwaltungsvorschriften für die Durchführung eines Projektaufrufs zum Erhalt preisgünstigen Wohnraums im Rahmen der energetischen Modernisierung von Mietwohnungsbeständen in Berlin (Soziale Wohnraummodernisierung 2023 – SWM 2023)

Bekanntmachung vom 27. Dezember 2022 (ABl. Nr. 8 / 24. Februar 2023, S. 737) zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 20.04.2023 (ABl. Nr. 23, 26.Mai 2023, S. 2383)

SBW IV A 2

[…]

1. Förderziel und Förderzweck

Berlin hat sich mit der Novelle des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz einen Rahmen für den Zielpfad zur Klimaneutralität Berlins bis 2045 gesteckt. Demnach sollen die CO2-Emissionen im Vergleich zur Gesamtsumme der CO2-Emissionen des Jahres 1990 um mindestens 70% bis 2030 und um mindestens 90% bis 2040 gesenkt werden. Da ru …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0516PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.