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BMAS

Förderung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder ?

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMAS
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bmas.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie die individuelle Lebenssituation von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Kooperations- oder Projektverbünde, die mit ihren Maßnahmen die soziale und ökonomische Teilhabe von Familien mit erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen verbessern.

Das BMAS unterstützt Maßnahmen für folgende Zielgruppen:Familien/Eltern mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende oder aufstockende Leistungen) beziehen,

Familien, die Kindergeldzuschlag und künftig Kindergrundsicherung beziehen oder Anspruch darauf haben,

Familien, das heißt Eltern und ihre Kinder, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind.

Sie erhalten die Förderung für

Maßnahmen und Aktivitäten zur sozialen und ökonomischen Teilhabe der genannten Zielgruppen, mit folgenden möglichen Handlungsansätzen: Beratungs- und Coachingangebote und Familiencoaches mit einer ganzheitlichen Beratung, beispielsweise zu den Bereichen: eingeschränkte Mobilität, fehlende Kinderbetreuung, fehlende Alltagsstrukturierung, Konflikte und Probleme beim Zugang und Kontakt zu Behörden, Schulden oder Suchtprobleme,

Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie von lokalen Bildungs- und Hilfsangeboten,

Erhalt der Beschäftigung und/oder Ausweitung einer Beschäftigung zu einer bedarfsdeckenden Beschäftigung,

Unterstützung von Eltern mit Behinderungen,

Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus dem ESF Plus und Bundesmitteln. Je nach Region ist die Höhe der Zuschüsse unterschiedlich. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt:für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,

für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

In dem gesamten Förderzeitraum können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben zwischen 700.000 EUR und 3.000.000 EUR betragen.

Ihre Eigenbeteiligung muss mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Interessenbekundung elektronisch über das Projektverwaltungssystem ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Im gesamten Förderzeitraum sind 2 Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und ein daran anschließendes Antragsverfahren geplant.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise

  • öffentliche Einrichtungen,
  • Kommunen,
  • Träger der freien Wohlfahrtspflege,
  • Bildungsträger,
  • sonstige gemeinnützige Träger,
  • Unternehmen,
  • Forschungseinrichtungen sowie
  • Verbände. Weitere Voraussetzungen:
  • Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027.
  • Sie weisen Ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nach.
  • In Ihrem Kooperations- oder Projektverbund arbeiten Partnerinnen und Partnern aus der Region zusammen und die örtliche Arbeitsverwaltung (Jobcenter und/oder Agenturen für Arbeit) sowie Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden) beteiligt sich aktiv am Verbund.
  • Sie stimmen bereits vorhandene Kooperationsstrukturen aufeinander ab und vermeiden Doppelstrukturen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören, sowie Maßnahmen in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Förderrichtlinie zum ESF Plus-Bundesprogramm Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder

vom: 07.02.2023

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

BAnz AT 15.02.2023 B3

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt über ein zweistufiges Verfahren bestehend aus einem Interessenbekundungsverfahren und einem daran anschließenden Antragsverfahren. Im gesamten Förderzeitraum wird es voraussichtlich zwei Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und einem daran anschließenden Antragsverfahren geben. Interessenbekundungen mussten über ein dialoggesteuertes IT-System, das im Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) verfügbar ist, bis zum 31.03.2023 um 14:00 Uhr bearbeitet und abgeschlossen sein.

Weblink zur Förderrichtlinie

Zweiter Förderaufruf zum ESF Plus-Bundesprogramm A …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0733PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.