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Förderung im Rahmen von „EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMAS
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bmas.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie die Lebenssituation und soziale Eingliederung von benachteiligten Personen verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihren Aktivitäten für benachteiligte Personen, die besonders von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind.

Gefördert werden Maßnahmen zu 3 Einzelzielen:Einzelziel 1: Ansprache, Beratung und Begleitung von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und deren Kindern unter 18 Jahren sowie Angehörigen von Minderheiten (beispielsweise marginalisierte Gemeinschaften wie etwa Roma) zu weiterführenden Hilfsangeboten.

Einzelziel 2: Ansprache, Beratung und Begleitung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen und deren Kindern unter 18 Jahren zu weiterführenden Hilfsangeboten.

Einzelziel 3: Sensibilisierung und interkulturelle Schulung insbesondere von Mitarbeitenden öffentlicher Verwaltungen, Einrichtungen des regulären Hilfesystems sowie Trägerinstitutionen der sozialen Arbeit vor Ort bezogen auf die Lebenslagen und Bedürfnisse der Zielgruppen sowie zu den Themen Antiziganismus und Antidiskriminierung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von 4 Jahren. Sie können mit Ihrem Vorhaben frühestens am 01.12.2024 beginnen und es spätestens am 31.12.2028 beenden.

Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich aus Mitteln

des ESF Plus maximal 90 Prozent der förderfähigen Kosten und

des Bundes maximal 5 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für den gesamten Förderzeitraum über 4 Jahre dürfen die Mittel den Höchstbetrag von 2.500.000 EUR nicht überschreiten und Ihre zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben müssen bei Antragstellung mindestens 500.000 EUR betragen.

Sie müssen mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben durch Eigen- und/oder Drittmittel erbringen.

Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Interessenbekundung elektronisch ein. Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Im gesamten Förderzeitraum sind mehrere Aufrufe zur Einreichung einer Interessenbekundung und einem daran anschließenden Antragsverfahren geplant.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
  • rechtsfähige Personengesellschaften, beispielsweise
  • Kommunen,
  • Träger der freien Wohlfahrtspflege,
  • sonstige gemeinnützige Träger,
  • Forschungsinstitute,
  • Verbände und
  • sonstige Unternehmen. Weitere Voraussetzungen:
  • Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027.
  • Sie können als Antragstellende Ihre fachlich-inhaltliche sowie administrative Befähigung darlegen und stellen eine zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung sicher.
  • Ihre Maßnahmen richten sich an die Zielgruppen.
  • Für die Bildung von Kooperations- oder Projektverbünden beteiligen Sie eine Kommune, einen Träger der Wohlfahrtspflege oder eine sonstige gemeinnützige Trägerinstitution.
  • Sie stimmen vorhandene Kooperationsstrukturen aufeinander ab und vermeiden Doppelstrukturen.
  • Sie ersetzen keine anderen Aktivitäten, die aus nationalen Mitteln, ESF -Plus- oder anderen EU -Programmen finanziert werden.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt sowie Antragstellende, die bereits in der 1. Förderrunde ausgewählt wurden.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Förderrichtlinie Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus)

Förderperiode 2021 bis 2027

„EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“

Vom 6. Dezember 2023

Diese Richtlinie gilt nur für die zweite Förderrunde.

1 Förderziel und Zuwendungszweck

Im Rahmen der Arbeitnehmer- und Personenfreizügigkeit in der Europäischen Union (EU) findet auch ein Zuzug eines kleinen, teilweise stark marginalisierten Teils von neuzugewanderten Menschen statt. Darunter sind insbesondere auch Familien mit ihren Kindern mit einer Herkunft aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Davon unabhängig ist die Zahl der wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in Deutschland den vorliegenden Schätzungen zufolge weiter angestiegen. Die Verbesserung der Le …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0735PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.