BMAS
Förderung im Rahmen von „EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“
BundZuschuss
Kommunen, Wohlfahrtsträger und andere Träger, die besonders benachteiligte Zugewanderte, Angehörige von Minderheiten oder wohnungslose Menschen erreichen und begleiten, erhalten einen Zuschuss aus ESF Plus und Bundesmitteln.
Was gefördert wird
- Neuzugewanderte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in besonders schwieriger Lage, ihre Kinder sowie Angehörige von Minderheiten ansprechen, beraten und zu weiteren Hilfen begleiten
- Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen und ihre Kinder ansprechen, beraten und zu weiteren Hilfen begleiten
- Beschäftigte in Verwaltungen, im Hilfesystem und bei Trägern der sozialen Arbeit sensibilisieren und interkulturell schulen, auch zu Antiziganismus und Antidiskriminierung
So läuft es ab
- 1Einen Aufruf abwarten; im Förderzeitraum sind mehrere geplant.
- 2Interessenbekundung elektronisch einreichen.
- 3Im anschließenden Antragsverfahren den Antrag stellen.
- 4Über die Bewilligung entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Häufige Fragen
Bilden Sie einen Kooperations- oder Projektverbund, gehört eine Kommune, ein Träger der Wohlfahrtspflege oder ein anderer gemeinnütziger Träger dazu. Vorhandene Kooperationsstrukturen stimmen Sie ab, Doppelstrukturen vermeiden Sie.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- wann die nächsten Aufrufe zur Interessenbekundung erscheinen
- welche Unterlagen der Antrag braucht
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.