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BMAS

Förderung im Rahmen des ESF Plus - Programmes JUVENTUS Mobilität stärken – für ein soziales Europa

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMAS
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bmas.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie transnationale Mobilitätsmaßnahmen ins europäische Ausland für junge Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Kooperations- und Projektverbünde, die junge Menschen ohne Arbeit und Berufsausbildung (englisch abgekürzt „NEET’s“) individuell durch transnationale Mobilitätsmaßnahmen unterstützen. Im Zentrum stehen Maßnahmen, damit Jugendliche und junge Erwachsene (Lern-)Erfahrungen in anderen Ländern sammeln können und hierdurch ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

Zielgruppe der Förderung sind arbeitslose und arbeitsuchende junge Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren, die einen erschwerten Zugang zu Arbeit oder Ausbildung haben, beispielsweise

Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher und Menschen ohne Schulabschluss,

Ausbildungsabbrecher und Menschen, die keinen Ausbildungsplatz finden,

Langzeitarbeitslose,

Geringqualifizierte,

Menschen, die einen Migrationshintergrund haben oder einer nationalen Minderheit angehören,

Alleinerziehende,

Menschen mit Behinderungen.

Die Förderung umfasst

Kooperations- und Projektverbünde sowie

transnationale Maßnahmen, die 2 bis 6 Monate dauern und der Zielgruppe einen begleiteten Aufenthalt im europäischen Ausland ermöglichen und betriebliche Trainings in lokalen Betrieben anbieten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Zuschüsse beträgt maximal 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus gilt:für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit dem Land Berlin und der Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,

für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Eigenbeteiligung muss mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen. Die Projektlaufzeit beträgt 4 Jahre. Für die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Gesamtausgaben gilt eine Obergrenze von maximal 3 Millionen EUR.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Interessenbekundung ein. Im Förderzeitraum sind 2 Interessenbekundungsverfahren vorgesehen.

Wurde Ihr Vorhaben ausgewählt, werden Sie in der 2. Stufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das Förderportal einzureichen.

Bewilligungsstelle ist die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträger sowie sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Verbände.

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie arbeiten mit mindestens einem Jobcenter oder einer Agentur für Arbeit im Rahmen eines Kooperations-/Projektverbunds zusammen.
  • Ihre Projekte entsprechen den Anforderungen der regionalen Arbeitsmärkte und sind in die regionalen arbeitsmarktpolitischen Strategien eingebettet.
  • Sie vermeiden mit Ihrem Projekt Insellösungen und sichern die Nachhaltigkeit im Anschluss an die Förderung.
  • Sie haben die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Förderrichtlinie JUVENTUS Mobilität stärken – für ein soziales Europa Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) Förderperiode 2021 bis 2027

vom 01.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

BAnz AT 29.07.2024 B2

Eine Antragstellung im Rahmen des 3. Förderaufrufs war bis 30.09.2024 möglich.

Weblink zur Förderrichtlinie …

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0732PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.