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BMAS

Förderung im Rahmen des ESF Plus-Programms – Win-Win – Durch Kooperation zur Integration ?

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMAS
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Antragsstatus
Letzter belegter Stichtag 14.11.2025; Fortführung des Programms nicht geprüft (geprüft 19.08.2026)
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bmas.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie die individuelle Lebenssituation von jungen Männern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt neue Kooperations- oder Projektverbünde, die mit ihren Maßnahmen die soziale und ökonomische Teilhabe junger Männer mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung, Beschäftigung und zu einschlägigen Unterstützungs- und Sozialleistungen verbessern.

Die Förderung unterstützt Maßnahmen für junge Männer mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätige junge Männer im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren. Die Zielgruppe umfasst auch männliche neuzugewanderte EU-Bürger, Angehörige von Minderheiten und Drittstaatsangehörige. Häufig handelt es sich um besonders benachteiligte Personen, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht erreicht werden.

Die Laufzeit der Vorhaben beginnt frühestens am 01.07.2026 und endet spätestens am 31.12.2028.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus ESF-Plus- und Bundesmitteln. In dem gesamten Förderzeitraum können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben zwischen mindestens 750.000 EUR und höchstens 1.250.000 EUR betragen.

Ihre Eigenbeteiligung muss mindestens 5 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Fristen**

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt über ein zweistufiges Verfahren bestehend aus einem Interessenbekundungsverfahren und einem daran anschließenden Antragsverfahren. Interessenbekundungen konnten bis zum 14.11.2025 um 14:00 Uhr, mit allen Anlagen erstellt und elektronisch eingereicht werden.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Förderrichtlinie Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) Förderperiode 2021 bis 2027 „Win-Win – Durch Kooperation zur Integration“

vom: 01.02.2023

Bundesministeriumfür Arbeit und Soziales

BAnz AT 15.02.2023 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Bekanntmachung Zweiter Förderaufruf des ESF Plus-Programms „Win-Win − Durch Kooperation zur Integration“ Förderrichtlinie Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) – Förderperiode 2021 bis 2027, Zweite Förderrunde

vom: 19.01.2024

Bundesministeriumfür Arbeit und Soziales

BAnz AT 01.02.2024 B4

Weblink zum 2. Förderaufruf

Bekanntmachung Dritter Förderaufruf des ESF Plus-Programms „Win-Win – Durch Kooperation zur Integration“ Förderrichtlinie Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus) – Förderperiode 2021 bis 2027, Dritte Förderrunde

vom: 19.08. …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0734PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.