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BMDV (ehem. BMVI)

Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMDV (ehem. BMVI)
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Antragsstatus
Letzter belegter Stichtag 21.10.2022; Fortführung des Programms nicht geprüft (geprüft 19.08.2026)
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
bmdv.bund.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie anwendungsorientiert im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens im Straßenverkehr forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Ihr anwendungsnahes Projekt zur Weiterentwicklung des Mobilitätssystems durch Automatisierung und digitale Vernetzung.

Gefördert werden komplexe, anwendungsorientierte Vorhaben zu praxistauglichen Lösungen für konkrete Mobilitätsbedarfe, insbesondere zu den folgenden Themen:autonome und vernetzte Mobilität im öffentlichen Verkehr im städtischen und im ländlichen Bereich,

autonome und vernetzte Mobilität in Güterverkehr und Logistik,

Interaktion zwischen Fahrzeug, Passagieren und Umwelt,

neue Transportmittel, beispielsweise Transportroboter,

Kombination und Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere auf anderen Verkehrsträgern,

Überwachung und Unterstützung fahrerloser Fahrzeuge durch eine Technische Aufsicht, auch mittels fahrzeugexterner Infrastruktur,

Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.

Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Der Zuschuss wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Für die Erstellung von wissenschaftlichen Studien sind die zuwendungsfähigen Kosten beziehungsweise Ausgaben auf 200.000 EUR (maximaler Förderanteil 100.000 EUR) begrenzt.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen ein. Sie können Ihre Projektskizze nur im Rahmen eines gesonderten Förderaufrufs einreichen. Förderaufrufe werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und förmlichen Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Fristen**

Die Projektskizzen zur Förderung von Maßnahmen konnten gemäß des ersten Förderaufrufs bis zum 21.10.2022 um 23:59 Uhr online bei der Bewilligungsbehörde über das Internet-Portal easy-Online eingereicht werden (Ausschlussfrist).

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren“

Vom 2. September 2022,

geändert am 20. Februar 2024

Präambel

Die Digitalisierung des Mobilitätssektors läuft in Deutschland auf allen Ebenen mit hoher Geschwindigkeit. Automatisierung und Vernetzung werden den Verkehr sicherer, umweltfreundlicher und effizienter machen. Der Einsatz autonomer (fahrerloser) und vernetzter Verkehrsmittel, insbesondere im öffentlichen Verkehr, wird daher ein wesentlicher Bestandteil der zukünftigen Mobilität sein – sowohl im Straßenverkehr als auch auf Schiene und Wasserstraße. Dazu gehört auch, das Potenzial der Digitalisierung zu heben und die intermodale integrierte Mobilität im Güter- und Personenverkehr zu stärken, sowohl auf dem Land als auch in …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0713PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.