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BMDV (ehem. BMVI)

Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMDV (ehem. BMVI)
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
bmdv.bund.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie regenerative Kraftstoffe entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen.

Gefördert werden insbesondere anwendungsorientierte Projekte:Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben,

Durchführbarkeitsstudien,

Innovationscluster zu Themen, die für die Ziele des Förderprogramms von zentraler Bedeutung sind,

Innovationsberatungsdienste und

innovationsunterstützende Dienstleistungen wie Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.

Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es werden Förderaufrufe mit Einreichungsfristen veröffentlicht. In der 1. Stufe können Sie Ihre Projektskizze in elektronischer Form einreichen.

Das BMDV hat 2 Projektträger beauftragt. Je nach Themenschwerpunkt reichen Sie bitte Ihre Projektskizze ein:strombasierte Kraftstoffe: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

biomassebasierte Kraftstoffe: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • kommunale Unternehmen,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in begründeten Fällen auch
  • gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine. Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie haben das Vorhaben nicht vor der Bewilligung begonnen.
  • Sie werden projektbezogene Informationen für die Koordinierung übergeordneter Programmthemen an die NOW GmbH weitergeben.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Bekanntmachung Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Vom 5. Mai 2021

[zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 9. Februar 2024]

Präambel

Die Bundesregierung hat im Klimaschutzgesetz verbindliche Treibhausgasemissionsminderungen für den Verkehrssektor festgelegt. Strombasierte Kraftstoffe (eFuels) sind aller Voraussicht nach in ausgewählten Segmenten perspektivisch unerlässlich, um den Verkehrssektor in Gänze klimaneutral zu gestalten. Denn nicht jede Anwendung im Verkehr lässt sich elektrifizieren oder anderweitig effizient klimaneutral gestalten. Eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der Klimaschutzziele ist vor allem im Luft- und Schiffsverkehr, aber auch im langlaufenden Straßengüterverkehr das Inverkehrbringen von regene …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.