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BMDV (ehem. BMVI)

Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMDV (ehem. BMVI)
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
bmdv.bund.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie mit Ihrem innovativen Forschungsprojekt das System Straße leistungs- und zukunftsfähig mitgestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des „Innovationsprogramms Straße“.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung in den Innovationsfeldern

sichere und verlässliche Straße,

intelligente Straße,

nachhaltige Straße.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.

Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Es werden Förderbekanntmachungen mit thematischen Schwerpunkten zu den einzelnen Innovationsfeldern veröffentlicht. Im Rahmen dieser Förderbekanntmachungen können Sie Förderanträge einreichen. Abseits der Schwerpunkte können Sie Projektskizzen aus dem Themenkreis der Gesamtprogrammatik „Innovationsprogramm Straße“ einreichen.

Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Antrag stellen Sie bei der vom BMDV beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Weitere Voraussetzungen:
  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Vorhaben lässt sich hinsichtlich der Themen und Ziele in die Gesamtprogrammatik „Innovationsprogramm Straße“ einordnen.
  • An Ihrem Projekt besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation, ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten und über die technische Grundausstattung zur Durchführung des Projekts.
  • Sie werden an Vernetzungs- und Veranstaltungsformaten teilnehmen und unterstützen die programmbegleitende übergeordnete Informations- und Kommunikationsarbeit des Zuwendungsgebers.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Bekanntmachung der Förderrichtlinie von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des „Innovationsprogramm Straße“

Vom 28. November 2023

Präambel

Die Mobilität und damit die Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur werden weiterhin zunehmen. Bereits heute trägt die Straße die Hauptlast des Güter- und Personenverkehrs.

Um das System Straße leistungs- und zukunftsfähig zu gestalten, müssen innovative Konzepte, Materialien, Technologien sowie Methoden und Verfahrensweisen entwickelt und erforscht werden. Hierbei gilt es, mehr Dynamik bei Innovationen und bei deren Umsetzung im Straßen- und Brückenbau zu erreichen.

Angesichts der zu erwartenden Verkehrszunahme muss ein Hauptaugenmerk auf der Dauerhaftigkeit der Straßeninfrastruktur liegen. Hierfür müssen innovative Ide …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0722PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.