Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus
BundZuschuss
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- Instrument
- Zuschuss
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- branchenoffen
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- Fördergeber-Portal
- www.bmel.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) Bio-Lebensmittel einsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den anfallenden externen Beratungskosten erhalten.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Sie als Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV), wenn Sie Bio-Lebensmittel einsetzen.
Gefördert werden externe Beratungen. Die Beratungen können sich auf die Neuaufnahme von Bio-Lebensmitteln beziehen oder auch auf die Erweiterung Ihres Speisenangebots mit Bio-Lebensmitteln. Es können auch zusätzliche Beratungsinhalte gefördert werden, beispielsweise Informationen und praktische Hilfeleistungen zu folgenden Themen:Vermeidung von weiteren Abfällen,
Saisonalität in Verbindung mit einem regionalen Bezug von Obst und Gemüse, energiesparende Zubereitung,
Reduzierung des Anteils von Lebensmitteln tierischen Ursprungs,
besondere Aspekte des Tierwohls, Natur- und Umweltschutzes,
Treibhausgas-Neutralität,
Nachhaltigkeitszertifizierungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt
für Unternehmen der AHV grundsätzlich bis zu 80 Prozent der Beratungskosten,
für Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, maximal 90 Prozent der Beratungskosten,
insgesamt mindestens EUR 1.500 und maximal EUR 35.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 2 Monate vor der 1. Beratung an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen und
- öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV). Weitere Voraussetzungen:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Deutschland.
- Ihre Beratung wird von externen selbstständigen Beratenden oder einem Beratungsunternehmen durchgeführt.
- Ihre Beraterin oder Ihr Berater verfügt über die erforderlichen Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen.
- Zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheides haben Sie noch nicht mit der Beratung begonnen.
- Den Inhalt der Beratung sowie die wesentlichen Ergebnisse hält der Berater oder die Beraterin in einem Kurzbericht fest.
- Sie dürfen kein Insolvenzverfahren beantragt haben.
- Ihr Unternehmen ist nicht in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU .
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau
Vom 30. September 2022
[geändert durch Bekanntmachung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 15. Mai 2024]
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck
Ziel der Bundesregierung ist es, die Transformation des Ernährungssystems zu nachhaltigen Wirtschaftsformen, die noch stärker den Herausforderungen des Umwelt- und Ressourcenschutzes Rechnung tragen, zu initiieren, zu fördern und zu begleiten. Der ökologische Landbau kann hierzu einen maßgeblichen Beitrag leisten. Denn er ist eine besonders ressourcenschonende und umweltverträ …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMEL/beratung-ausser-haus-verpflegung-oekologisch.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.bmel.desecondary · Fördergeber-Portal: stabil