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BMEL

BMEL -Exportförderprogramm

BundZuschuss

Verbände und Organisationen der Agrar- und Ernährungswirtschaft erhalten einen Zuschuss für Maßnahmen, mit denen Unternehmen bestehende Absatzmärkte im Ausland sichern und neue erschließen.

Was gefördert wird

  • im Inland: Marktinformationen, Gruppenschulungen und einzelbetriebliche Beratung zur Vorbereitung auf den Auslandsmarkt
  • im Ausland: Markterkundungs- und Geschäftsreisen, Informationsveranstaltungen, Kontaktbörsen
  • imagefördernde Maßnahmen, Wirtschaftsdelegationsreisen sowie Print- und e-Medien für Kundschaft und Verbraucher
  • Behördenreisen nach Deutschland, Fachkongresse, Tagungen und Seminare
  • Feldtage, Maschinenvorführungen und Tierschauen im Ausland
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Nein. Einzelne Unternehmen und Zusammenschlüsse von weniger als 5 Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • bis wann Anträge möglich sind
  • welche Unterlagen zum Antrag gehören

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.