BMEL
Förderung im Rahmen des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2 -Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
Bund
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe erhalten einen Zuschuss für Investitionen, die in der Primärproduktion Energie sparen und CO2 mindern.
Was gefördert wird
- Einzelmaßnahmen: kleine Verbraucher im direkten Austausch, Energiespeicher und Effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen, Effizienzmaßnahmen und alternative Antriebe bei Landmaschinen
- energetische Optimierung bestehender Anlagen
- Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug erneuerbarer Energien und von Abwärme für den Eigenbedarf
- zum Beispiel Kälteanlagen, Assimilationsbelichtung, Photovoltaik, Kleinwindanlagen, Stromspeicher, Biomasse-Wärmeerzeuger, Wärmepumpen, Wärmetauscher, Geothermie, Ab- und Fernwärmenutzung
Häufige Fragen
Für Einzelmaßnahmen nicht. CO2-Einsparinvestitionen setzen dagegen eine maßnahmenspezifische Energieberatung und ein CO2-Einsparkonzept voraus.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- Förderquote und Höchstbeträge
- welche Unterlagen der Antrag im Einzelnen braucht
- bis wann Anträge möglich sind
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.