Innovationsförderung des BMEL (Rahmenprogramm)
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- Fördergeber-Portal
- www.bmel.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung in ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Innovationsförderung des BMEL ist ein sogenanntes Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.
Gefördert werden
anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad von technischen und nichttechnischen Entwicklungen erhöhen,
Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit,
Untersuchungen zu den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen und zur Identifizierung zukünftiger Innovationsfelder,
Vorhaben zur Verbesserung der Vernetzung der Akteure und des Wissenstransfers.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt
für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
für experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten.
Projektskizzen können im Rahmen von laufenden Bekanntmachungen des BMEL bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Ergänzend zu den thematischen Bekanntmachungen gibt es zweimal jährlich zum 15.2. sowie 15.8. die Möglichkeit, sich für eine Förderung über die Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar (DIP) zu bewerben.
Voraussetzungen
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Für die Innovationsförderung des BMEL gelten folgende Bedingungen:
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Es besteht ein großes Bundesinteresse, dass Sie Ihr Vorhaben durchführen.
- Sie können grundsätzlich eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung nachweisen.
- Sie haben die notwendige Qualifikation, Mitarbeitenden und Betriebsmittel, um das Vorhaben durchzuführen.
- Es besteht eine begründete Aussicht auf Verwertung, langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichem Nutzen.
- Ihr Projekt wird nicht mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert.
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17
Richtlinie
Programm zur Innovationsförderung
Stand Juni 2023
[...]
1 Einleitung
Das vorliegende Programm beschreibt die politischen Ziele und Inhalte der Innovationsförderung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz.
Mit dieser Broschüre sollen die Innovationsförderung und das Antragsverfahren transparent gemacht und damit potenziellen Antragstellern eine wesentliche Hilfestellung gegeben werden.
Für die Durchführung des Programms sind im Haushalt und in der Finanzplanung des BMEL derzeit jährlich rund 54 Millionen Euro eingeplant.
2 Politische Zielsetzung
Die Agrar- und Ernährungswirtschaft stehen auf den nationalen und internationalen Märkten unter einem ständigen Wettbewerbsdr …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Förderhöhe / Konditionen
- Antragsweg
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMEL/innovationsfoerderung-rahmenprogramm-bmel.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.bmel.desecondary · Fördergeber-Portal: stabil