BMEL
Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen
Bund
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die durch eine anerkannte Naturkatastrophe oder vergleichbar widriges Wetter Schaden erlitten haben, können staatliche Finanzhilfen als Zuschuss oder Darlehen erhalten.
Was gefördert wird
- Schäden, die das Ereignis unmittelbar verursacht hat
- außergewöhnliche Aufwendungen, etwa für zugekauftes Futter in der Viehhaltung
- Reparaturen, einschließlich der Räumung von Produktions- und Gebäudeflächen
- die Instandsetzung von Versorgungswegen
Häufige Fragen
Wenn die zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde es als außergewöhnliches Naturereignis eingestuft hat. Bei gemeinsamen Hilfen von Bund und Ländern stufen beide Seiten ein.
Beleg: ZusatzinfosWas die Quelle nicht sagt
- Antragsfristen nach einem Schadensereignis
- Konditionen der Darlehen
- welche Stelle im jeweiligen Land zuständig ist
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.