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BMEL

Staatliche Finanzhilfen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen

Bund

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die durch eine anerkannte Naturkatastrophe oder vergleichbar widriges Wetter Schaden erlitten haben, können staatliche Finanzhilfen als Zuschuss oder Darlehen erhalten.

Was gefördert wird

  • Schäden, die das Ereignis unmittelbar verursacht hat
  • außergewöhnliche Aufwendungen, etwa für zugekauftes Futter in der Viehhaltung
  • Reparaturen, einschließlich der Räumung von Produktions- und Gebäudeflächen
  • die Instandsetzung von Versorgungswegen
Beleg: Volltext

Häufige Fragen

Wenn die zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde es als außergewöhnliches Naturereignis eingestuft hat. Bei gemeinsamen Hilfen von Bund und Ländern stufen beide Seiten ein.

Beleg: Zusatzinfos

Was die Quelle nicht sagt

  • Antragsfristen nach einem Schadensereignis
  • Konditionen der Darlehen
  • welche Stelle im jeweiligen Land zuständig ist

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.