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BMEL

Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMEL
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Antragsstatus
Letzter belegter Stichtag 31.12.2025; Fortführung des Programms nicht geprüft (geprüft 19.08.2026)
Branchen
Land- & Forstwirtschaft
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bmel.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung Ihre Tiere in tierwohlgerechten Ställen halten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Betriebe in der Schweinehaltung, die die Lebensqualität von Schweinen verbessern und dabei sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio erfüllen.

Gefördert werden die Mehrkosten, die durch die Premiumanforderungen an die Haltung der Tiere entstehen. Berücksichtigt werden vor allem Mehrkosten, die durch Vorgaben an das Platzangebot und die Versorgung der Tiere mit Futtermitteln, Einstreu oder Beschäftigungsmaterial entstehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss,

bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier für Tierzahlen bis zur Obergrenze der Stufe 1 und

bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben pro Tier bis zur Obergrenze der Stufe 2 für die Anzahl der Tiere, die über die Obergrenze der Stufe 1 hinausgehen.

Die Mehrkosten werden in Form von Pauschalen im Internet veröffentlicht. Die Höhe der jeweils gültigen Pauschale für laufende Mehrkosten wird durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Fristen**

Sie können Ihren Antrag bis spätestens 31.12.2025 stellen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung

vom: 05.02.2024

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

BAnz AT 29.02.2024 B5

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Änderung der Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung

vom: 27.08.2025

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

BAnz AT 12.09.2025 B4

Sie können Ihren Antrag bis spätestens 31.12.2025 stellen.

Weblink zur 1. Änderung (PDF, externer Link, nicht barrierefrei) …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0728PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.