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BMEL

Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und …

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMEL
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Branchen
Lebensmittel & Getränke
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bmel.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie ein Forschungsprojekt in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie beim Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft einschließlich der Aquakultur.

Sie erhalten einen Zuschuss für

grundlagen- und entwicklungsorientierte Forschungsprojekte,

praxisorientierte Projekte und

den Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen sowie bis hin zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Folgende Bereiche des ökologischen Landbaus werden gefördert:übergreifende Themen,

ökologischer Pflanzenbau,

ökologische Tierhaltung,

Qualität, Verarbeitung, Lagerung, Logistik, Vermarktung und Sicherheit ökologisch erzeugter Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette,

Ernährung,

rechtliche und politische Rahmenbedingungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und Ihrem wirtschaftlichen Eigeninteresse und beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Projektskizzen können Sie im Rahmen aktueller Bekanntmachungen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU -Definition mit Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Sie müssen
  • ein Vorhaben von erheblichem Bundesinteresse durchführen, das neuartig ist und gegenüber herkömmlichen Verfahren einen erheblichen Vorteil verspricht,
  • über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität für Ihr Vorhaben verfügen,
  • den Wissenstransfer Ihrer Forschungsergebnisse in die Praxis gewährleisten oder zumindest einen möglichen Technologietransfer aufzeigen.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft

Vom 13. Oktober 2023

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie eine Förderung zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer in der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft einschließlich der Aquakultur. Die Richtlinie verfolgt im Hinblick auf die angestrebte Ausdehnung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft das Hauptziel der System(weiter)entwicklung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft mit folgen …

Noch nicht kuratiert

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  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
DOKUMENT · PROGRAMM-STECKBRIEFZP-2026-0740PDF herunterladenIn neuem Tab öffnen ↗
FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.