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BMFTR (ehem. BMBF)

Anwendungsorientierte Quanteninformatik

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMFTR (ehem. BMBF)
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Antragsstatus
Letzter belegter Stichtag 31.01.2026; Fortführung des Programms nicht geprüft (geprüft 19.08.2026)
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bmbf.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie im Bereich der Quanteninformatik forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt vorwettbewerbliche Verbundvorhaben in definierten Anwendungsgebieten im Bereich der Quanteninformatik.

Im Rahmen Ihres Projekts können Sie nützliche Quantenvorteile erzielen oder mindestens perspektivisch die Grundlagen für das entsprechende Ziel erarbeiten und die benötigten Hardwareressourcen abschätzen. Mögliche Forschungsthemen sind beispielsweise:analoge oder digitale Algorithmen für Quantensimulation,

quantenmaschinelles Lernen,

Quantenalgorithmen für ein spezifisches operationalisiertes (Optimierungs-)Problem insbesondere auch für nicht-gatterbasiertes Quantencomputing, beispielsweise Gaussian Boson Sampling oder Quantum Annealing,

hybride Algorithmen für das Co-Processing in High-Performance-Computing-Umgebungen und

quanteninspirierte Algorithmen auf klassischer Hardware.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren.

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.

Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Das Antragserfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze zum 31.1. eines Jahres bei der VDI Technologiezentrum GmbH ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Fristen**

Projektskizzen konnten bis zum 31.01.2026 eingereicht werden.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Anwendungsorientierte Quanteninformatik“

Vom 11. Oktober 2023

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, „anwendungsorientierte Quanteninformatik“ auf der Grundlage des „Forschungsprogramms Quantensysteme. Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten“ (abrufbar unter www.quantentechnologien.de) zu fördern.

Das Quantencomputing hat das Potenzial, Berechnungen und Simulationen auszuführen, die von klassischen Rechnern aufgrund von Skalierungseffekten auch in Zukunft nicht gelöst werden können. Bei der Simulation von Molekülen, der Optimierung logistischer Systeme und der Klassifizierung mittels Methoden des Maschinellen Lernens sind klassische Compute …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.