[{"data":1,"prerenderedAt":122},["ShallowReactive",2],{"programm:bmftr-kmu-innovativ-medizintechnik-bund-86930":3},{"abschnitte":4,"content_stand_crawl":68,"crawl_sources":69,"data_stand":78,"faktenbox":79,"faktenbox_hinweis":101,"funder":85,"instrument":91,"keywords":102,"last_verified":26,"level":82,"quelle":104,"quellen_liste":105,"sectors":108,"slug":109,"source_urls":110,"state":26,"status":111,"stichwoerter":112,"titel":121},[5,22,28,31,48],{"bloecke":6,"ueberschrift":18,"unkuratiert":19,"zone":20,"zone_hinweis":21},[7,10,12,14,16],{"text":8,"typ":9},"Wenn Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) in einem Verbund mit Forschungseinrichtungen und Kliniken Medizinprodukte erforschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.","absatz",{"text":11,"typ":9},"Damit deutsche Unternehmen ihrem Ruf als Innovationsführer auf dem Weltmarkt auch weiterhin gerecht werden können, hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Fachprogramm Medizintechnik das Ziel gesetzt, die mittelständisch geprägte Medizintechnik-Branche in Deutschland zu stärken und neue Wachstumspotenziale zu erschließen.",{"text":13,"typ":9},"Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind in der Medizintechnik in vielen Bereichen Vorreiter des technologischen Fortschritts. Die mit Forschung und Entwicklung verbundenen Risiken sind allerdings für KMU in der Medizintechnik vielfach schwerer zu schultern. Mit der Maßnahme „KMU-innovativ: Medizintechnik“ werden daher besonders innovative und risikoreiche Forschungsprojekte von KMU unterstützt, die ohne eine Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten. Insbesondere können hierbei auch die Grundlagen für eine spätere Produktentwicklung und, falls erforderlich, eine klinische Erprobung gelegt werden.",{"text":15,"typ":9},"Für eine Förderung sollten die angestrebten Ergebnisse Ihrer Forschungs- und Entwicklungsarbeiten einen belegten medizinischen oder versorgungsseitigen Bedarf decken beziehungsweise zur Steigerung der Effizienz in der Gesundheitsversorgung beitragen sowie eine Umsetzung im 1. oder 2. Gesundheitsmarkt erwarten lassen. Als KMU sollen Sie durch die Förderung zu mehr Anstrengungen in Forschung und Entwicklung sowie zu verstärkter Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen und Kliniken angeregt werden.",{"text":17,"typ":9},"Für „KMU-innovativ: Medizintechnik“ stellt das BMBF eine Fördersumme von 30.000.000 EUR pro Jahr zur Verfügung.","Zweck",false,"INHALT:CRAWL","Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17",{"bloecke":23,"ueberschrift":24,"unkuratiert":25,"zone":26,"zone_hinweis":27},[],"Voraussetzungen",true,null,"",{"bloecke":29,"ueberschrift":30,"unkuratiert":25,"zone":26,"zone_hinweis":27},[],"Förderhöhe \u002F Konditionen",{"bloecke":32,"ueberschrift":47,"unkuratiert":19,"zone":20,"zone_hinweis":21},[33,35,37,39,41,43,45],{"text":34,"typ":9},"**Verfahrensablauf**",{"text":36,"typ":9},"Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links ). Über dieses Portal haben Sie die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form einzureichen.",{"text":38,"typ":9},"Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.",{"text":40,"typ":9},"In der 1. Verfahrensstufe müssen Sie dem beauftragten Projektträger zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache in elektronischer Form vorlegen.",{"text":42,"typ":9},"Bei Verbundprojekten müssen Sie die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorlegen.",{"text":44,"typ":9},"Es wird empfohlen, vor Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem beauftragten Projektträger aufzunehmen, um die Passfähigkeit zur Fördermaßnahme zu prüfen.",{"text":46,"typ":9},"Sofern Ihre Projektskizze positiv bewertet wurde, werden Sie i n der 2. Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen (siehe dazu Abschnitt 7 der Förderrichtlinie).","Antragsweg",{"bloecke":49,"ueberschrift":67,"unkuratiert":19,"zone":20,"zone_hinweis":21},[50,52,54,56,58,60,61,63,65],{"text":51,"typ":9},"Richtlinie",{"text":53,"typ":9},"Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zum Themenfeld „KMU-innovativ: Medizintechnik“",{"text":55,"typ":9},"vom: 30.07.2024",{"text":57,"typ":9},"Bundesministerium für Bildung und Forschung",{"text":59,"typ":9},"BAnz AT 09.08.2024 B4",{"text":38,"typ":9},{"text":62,"typ":9},"In der 1. Verfahrensstufe sind den beauftragten Projektträgern zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache in digitaler Form vorzulegen. Stichtage für die Einreichung von Projektvorschlägen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.",{"text":64,"typ":9},"Wiederein­reichungen sind möglich, geänderte Abschnitte sind im Vergleich zu der Vorgängerversion kenntlich zu machen. 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