Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips
BundZuschuss
- Ebene
- Bund
- Fördergeber
- BMFTR (ehem. BMBF)
- Bundesland
- —
- Instrument
- Zuschuss
- Branchen
- Elektrotechnik & Elektronik
- Quelle
- Förderdatenbank des Bundes
- Fördergeber-Portal
- www.bmbf.de
Zweck
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Wenn Sie im Bereich der Elektroniksysteme einschließlich interdisziplinärer Aspekte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Partnerschaft „Gemeinsames Unternehmen Chips“ (GU Chips).
Gefördert werden folgende Projekte im Bereich der Mikroelektroniksysteme einschließlich interdisziplinärer Aspekte:industriegetriebene, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben mit einer ausreichenden Innovationshöhe,
Vorhaben zum Kapazitätsaufbau mit hoher Anschlussfähigkeit an die europäische Industrie im Bereich Elektronikkomponenten und -systeme,
Vorhaben zum Aufbau von Kompetenzzentren und deren europaweite Vernetzung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 4 Jahren.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Das Gemeinsame Unternehmen Chips veröffentlicht meistens jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Das Förderverfahren kann einstufig oder zweistufig sein. In der 1. Stufe reichen Sie eine gemeinschaftliche Projektskizze in elektronischer Form und englischer Sprache für das Gesamtvorhaben ein.
Antragsweg
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
**Verfahrensablauf**
Das nationale Förderverfahren des BMFTR ist zweistufig. In der 1. Phase erfolgt parallel zum europäischen Verfahren eine Bewertung und Priorisierung der Vorschläge aus deutscher Perspektive.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Rechtsgrundlage (Auszug)
Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18
Richtlinie
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips
vom: 07.03.2024
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 19.03.2024 B6
Die Fristen zu den aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf der BMFTR-Internetseite mit Informationen für nationale Projektteilnehmer zu den Förderbekanntmachungen.
Weblink zur Förderrichtlinie
Bekanntmachung der Änderung der Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips
vom: 26.03.2025
Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 03.04.2025 B5
Weblink zur Änderungsbekanntmachung …
Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.
- Voraussetzungen
- Förderhöhe / Konditionen
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMBF/mikroelektronikforschung-gu-chips.htmlprimary · Förderdatenbank des Bundes — Detailseite (Diff-Crawling)
- https://www.bmbf.desecondary · Fördergeber-Portal: Weiterleitung BMFTR prüfen