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BMFTR (ehem. BMBF)

Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT -Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMFTR (ehem. BMBF)
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Branchen
Forschung & Entwicklung
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bmbf.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie die Herausforderungen des verantwortungsbewussten Umgangs mit digitaler Technologie erforschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungsvorhaben zum Umgang mit der Digitalisierung.

Gefördert werden Verbundvorhaben, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen:Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen: Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung unterstützen,

Datenschutz technisch umsetzen,

privatsphäreschonende Geschäftsmodelle entwickeln,

Zukunftstechnologien privatsphäreschonend gestalten („Privacy by Design“),

Technik- und Datenschutzfolgenabschätzungen durchführen,

Risikoabschätzungen vornehmen.

Technik nach demokratischen Werten souverän gestalten: Standards, Normen und Kennzeichnungen weiterentwickeln,

Werte in die Technikentwicklung einfließen lassen („Values by Design“),

individuellen Umgang mit Daten besser verstehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 40 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.

Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem Projektträger ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Fristen**

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtag für eingereichte Projektskizzen ist der 15. März des jeweiligen Jahres. Der letzte Stichtag ist der 15.03.2027.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“

vom: 22.12.2022

Bundesministerium für Bildung und Forschung

BAnz AT 30.12.2022 B10

Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtag für eingereichte Projektskizzen ist der 15. März des jeweiligen Jahres. Der letzte Stichtag ist der 15.03.2027.

Weblink zur Förderrichtlinie

Änderung von Bekanntmachungen

vom: 12.12.2023

Bundesministerium für Bildung und Forschung

BAnz AT 20.12.2023 B4

Weblink zur Änderungsbekanntmachung

Zweite Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – IT-Sicherheit …

Noch nicht kuratiert

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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.