BMFTR (ehem. BMBF)
Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)
Bund
Mit der Forschungszulage fördert der Staat Forschung und Entwicklung in allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen steuerlich, unabhängig von ihrer Größe.
So läuft es ab
- 1Im Web-Portal der BSFZ registrieren und anmelden.
- 2Online-Antrag auf Bescheinigung ausfüllen, mit Projektbeschreibung, Zielen, Zeitplan und Budget.
- 3Die BSFZ prüft, ob das Vorhaben begünstigungsfähig ist, und schickt die Bescheinigung auch an das Finanzamt.
- 4Mit der Bescheinigung die Forschungszulage über ELSTER beim Finanzamt beantragen.
- 5Das Finanzamt setzt die Zulage fest.
Häufige Fragen
Ob Ihr Vorhaben ein förderfähiges FuE-Projekt ist. Maßstab sind Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und Planmäßigkeit.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- Höhe der Forschungszulage und Bemessungsgrundlage
- Fristen für den Antrag beim Finanzamt
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.