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BMFTR (ehem. BMBF)

Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)

Bund

Mit der Forschungszulage fördert der Staat Forschung und Entwicklung in allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen steuerlich, unabhängig von ihrer Größe.

So läuft es ab

  1. 1Im Web-Portal der BSFZ registrieren und anmelden.
  2. 2Online-Antrag auf Bescheinigung ausfüllen, mit Projektbeschreibung, Zielen, Zeitplan und Budget.
  3. 3Die BSFZ prüft, ob das Vorhaben begünstigungsfähig ist, und schickt die Bescheinigung auch an das Finanzamt.
  4. 4Mit der Bescheinigung die Forschungszulage über ELSTER beim Finanzamt beantragen.
  5. 5Das Finanzamt setzt die Zulage fest.
Beleg: Zusatzinfos

Häufige Fragen

Ob Ihr Vorhaben ein förderfähiges FuE-Projekt ist. Maßstab sind Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und Planmäßigkeit.

Beleg: Volltext

Was die Quelle nicht sagt

  • Höhe der Forschungszulage und Bemessungsgrundlage
  • Fristen für den Antrag beim Finanzamt

Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY-ND 4.0 · https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/ · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.