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BMFTR (ehem. BMBF)

Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)

Bund

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMFTR (ehem. BMBF)
Bundesland
Instrument
k. A.
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bmbf.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für Ihr Unternehmen eine steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.

Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren.

Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ untersucht dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.

Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage können Sie vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens beantragen. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie anschließend bei Ihrem zuständigen Finanzamt den "Antrag auf Forschungszulage" stellen können.

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

**Verfahrensablauf**

Um die Bescheinigung für die Forschungszulage zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:

  • Registrierung und Anmeldung:
  • Besuchen Sie das Web-Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) (siehe weiterführende Links) und registrieren Sie sich dort. Nach der Registrierung können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden.
  • Antragsformular ausfüllen:
  • Füllen Sie das Online-Antragsformular aus. Hier müssen Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) angeben. Dazu gehören:
  • Beschreibung des Projekts
  • Zielsetzung und erwartete Ergebnisse
  • Zeitplan und Meilensteine
  • Budget und geplante Ausgaben
  • Einreichung des Antrags:
  • Reichen Sie den ausgefüllten Antrag online ein.
  • Prüfung durch die BSFZ :
  • Die BSFZ prüft Ihren Antrag auf Begünstigungsfähigkeit.
  • Bescheinigung erhalten:
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit Ihres FuE -Vorhabens. Diese Bescheinigung wird auch direkt an das zuständige Finanzamt übermittelt.
  • Forschungszulage beim Finanzamt beantragen:
  • Mit der Bescheinigung können Sie nun die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt über das ELSTER -Portal (siehe weiterführende Links) beantragen.
  • Das Finanzamt prüft Ihren Antrag und setzt die Forschungszulage fest.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Rechtsgrundlage

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)

vom: 14.12.2019, zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 14.7.2025 I Nr. 161

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Weblink zum Gesetz …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.