BMUKN (ehem. BMU/BMUV)
Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen im Rahmen des Programms „Nationale Klimaanpassung“
BundZuschuss
Soziale Einrichtungen und ihre Träger erhalten einen Zuschuss für Konzepte und Maßnahmen, mit denen sie sich an die Folgen der Klimakrise anpassen.
Was gefördert wird
- FSP 1: Klimaanpassungskonzept, höchstens 70.000 EUR, Laufzeit normalerweise 12 Monate
- FSP 2: Umsetzung vorbildhafter Maßnahmen auf Basis eines Konzepts, höchstens 500.000 EUR, normalerweise 18 Monate
- FSP 3: Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft, höchstens 175.000 EUR, normalerweise 24 Monate
Häufige Fragen
Eine Betroffenheitsanalyse der Einrichtung, ein priorisiertes Maßnahmenpaket, eine abschließende Nachhaltigkeitsprüfung, die Beteiligung der Zielgruppen und Empfehlungen für ein Controlling.
Beleg: VolltextWas die Quelle nicht sagt
- ob und wann ein neues Förderfenster öffnet
Dazu schätzen wir nichts. Fragen Sie im Erstgespräch oder bei der Ansprechstelle nach.