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BMWE (ehem. BMWi)

Förderung angewandter Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms

BundZuschuss

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMWE (ehem. BMWi)
Bundesland
Instrument
Zuschuss
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bundeswirtschaftsministerium.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Wenn Sie im Bereich der nichtnuklearen Energietechnologien forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert auf der Grundlage seines 8. Forschungsprogramms für die angewandte Energieforschung projektbezogene Aktivitäten zu Forschung, Entwicklung und Innovation von Energietechnologien im nichtnuklearen Bereich. Die Förderziele des Energieforschungsprogramms sind in fünf Missionen gegliedert: Mission Energiesystem, Mission Wärmewende, Mission Stromwende, Mission Wasserstoff und Mission Transfer. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMWE zu Forschungsmissionen für die Energiewende (weiterführende Links).

Gefördert werden Projekte zu folgenden Förderschwerpunkten:Wind

Photovoltaik

Geothermie

Wärme- und Kältepumpen

Produktion von Wasserstoff und Derivaten; Brennstoffzellen; Wiederverstromung

Solarthermie

Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe

Stromnetze und Stromspeicher

Wärme- und Kältenetze, Wärme- und Kältespeicher

Wasserstoffspeicherung und -transport

Gebäude

Quartiere

Industrie und Gewerbe

Ressourceneffizienz und zirkuläre Wirtschaft

Energiesystemanalyse, sektorübergreifende Systemmodellierung und -planung

Systemintegration und digitale Lösungen

Energiewende und Gesellschaft

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.

Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Für eine Erstberatung sowie für Tipps und Hinweise zu weiteren Förderangeboten für Forschungs- und Innovationsvorhaben wenden sich Interessierte bitte an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes.

www.foerderinfo.bund.de

Telefon: +49 800 26 23-008

E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de

Antragsweg

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

**Verfahrensablauf**

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt können Sie anhand einer Skizze bewerten lassen, ob Ihre Idee für eine Förderung infrage kommt. Sollten Sie daraufhin zur Antragstellung aufgefordert werden, müssen Sie Ihre Forschungsidee in einer Vorhabenbeschreibung ausführlich darstellen und ein Antragsformular sowie einige Fragebögen ausfüllen.

Das Verfahren läuft über easy-Online. easy-Online ist das Webportal des Bundes zur Beantragung von Fördermitteln. Zum Webportal gelangen Sie über die weiterführenden Links.

Ausführlichere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter dem bei den weiterführenden Links angegebenen Link .

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-18

Richtlinie

Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms

vom: 25.04.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

BAnz AT 31.05.2024 B1

Im Rahmen der Förderbekanntmachung gesondert veröffentlichte Initiativen enthalten gegebenenfalls spezifische Fristen. Außerhalb dieser sogenannten Calls besteht keine Befristung.

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF) …

Noch nicht kuratiert

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  • Voraussetzungen
  • Förderhöhe / Konditionen
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FREMDER INHALTgeprüft einbettbar 2026-08-17
foerderdatenbank.de · abgerufen 2026-08-18
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Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-18
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