← Alle Förderprogramme
BMWE (ehem. BMWi)

Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika

Bund

Faktenmaschinell erzeugt · Datenstand 2026-06-10
Ebene
Bund
Fördergeber
BMWE (ehem. BMWi)
Bundesland
Instrument
k. A.
Branchen
branchenoffen
Quelle
Förderdatenbank des Bundes
Fördergeber-Portal
www.bundeswirtschaftsministerium.de

Zweck

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Wenn Sie wirtschaftliche Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch externe Beraterinnen und Berater unterstützt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert externe Beratungsleistungen zum Markteintritt von Unternehmen in Afrika. Die bedarfsorientierten Beratungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks unterstützen wirtschaftliche Vorhaben in Afrika.

Gefördert werden Beratungen durch gelistete Beratungsunternehmen zu folgenden Beratungsthemen:länder- oder branchenspezifische Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben in Afrika,

rechtliche Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben,

Prüfung auf Marktfähigkeit eines organisatorischen, finanziellen und gegebenenfalls produktbezogenen Umsetzungskonzepts unter Einbeziehung der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte (Business Case),

Beratung zur Finanzierung der Durchführung Ihres Vorhabens.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den entstehenden Beratungskosten.

Der Umfang der Förderung beträgt 85% der förderfähigen Ausgaben. Pro Beratung werden maximal 15 Beratertage gefördert.

Folgende Tageshöchstsätze sind förderfähig:Marktanalyse, Marktrecherche, Geschäftspartner und Kontakte vor Ort, Zoll-/Einfuhrbestimmungen, Logistik und Transport bis zu 864,00 EUR,

Business-Case-Berechnung, Zertifizierungen und Normen, Aufbau Vertriebsstruktur bis zu 1.080,00 EUR,

Finanzierung, Finanzierungsverhandlungen, Gründung einer Niederlassung, rechtliche Rahmenbedingungen bis zu 1.296,00 EUR.

Ein Unternehmen kann pro Kalenderjahr bis zu 3 Beratungsgutscheine à maximal 16.524,00 EUR nutzen, insgesamt maximal 49.572,00 EUR.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Voraussetzungen

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit substanziellem Interesse am Markteintritt in Afrika.
  • Antragstellende müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, weniger als 500 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von bis zu 100.000.000 EUR erwirtschaften.
  • Sie beauftragen ein Beratungsunternehmen beziehungsweise eine Beratungsorganisation, die seit mindestens 3 Jahren am Markt ist und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet ist.
  • Die Beratung wird durch das Beratungsunternehmen wettbewerbs- und vertriebsneutral durchgeführt.
  • Sie schließen einen Beratungsvertrag ab.
  • Sie vereinbaren marktübliche Konditionen.
  • Sie beginnen mit den Maßnahmen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids.

Rechtsgrundlage (Auszug)

Quelle: FDB (CC BY 4.0), Stand 2026-08-17

Richtlinie

Förderrichtlinie „Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika“

Vom 27. Januar 2024

1 Förderziel und Zuwendungszweck

1.1 Mit den Beratungsgutscheinen Afrika1) werden externe Beratungsleistungen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gefördert, um diesen eine bedarfsorientierte Beratung zu ihren wirtschaftlichen Vorhaben in Afrika zu ermöglichen.

Ziel des Programms ist es, durch diese bedarfsorientierten Beratungsleistungen den Markteintritt von Unternehmen in Afrika zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen (Zuwendungsempfänger nach Nummer 3) zu erhöhen und damit einen wirkungsvollen Beitrag zum Erhalt und gegebenenfalls zur Schaffung von Arbeitsplätze …

Noch nicht kuratiert

Zu diesen Punkten liegt noch keine geprüfte Angabe vor. Sie werden nicht geschätzt — maßgeblich ist bis dahin die Quelle des Fördergebers.

  • Förderhöhe / Konditionen
  • Antragsweg
Quellen
Förderdatenbank des Bundes (BMWK), CC BY 4.0 · Datenstand 2026-06-10 · Inhalt abgerufen 2026-08-17
Noch keine fachliche Abnahme — der Inhalt ist die extrahierte Quellenangabe, nicht eine geprüfte Auslegung.